über uns
Bert Heidekamp
Versicherungsmakler, Analyst und BDSF-Sachverständiger
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Bert Heidekamp, seine Geschichte

Bert Heidekamp:
Ein Pionier für die Verbraucherfreundlichkeit in der Versicherungsbranche

Bert Heidekamp ist seit Ende 1989 in der Versicherungsbranche tätig und wechselte seine Vertretertätigkeit 1998 in den Status des Versicherungsmaklers. Sein Studium zum Versicherungsfachwirt wurde im Jahr 2000 abgeschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Tätigkeit als Analyst aufgenommen und ist seit 2016 geprüfter und zertifizierter BDSF Sachverständiger für biometrische Risiken.

Durch seine Branchenerfahrung und fachliches Know-how werden auch Versicherer beraten. Dadurch wurden bedeutende Innovationen in Versicherungstarifen angeregt und in den Versicherungsbedingungen umgesetzt. Aufgrund seiner intensiven Bemühungen findet man heute in vielen BU-Bedingungen verbraucherfreundliche Klauseln, wie die Teilzeitklausel (im Jahr 2018) und den Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen und Freiberuflern (im Jahr 2011). Seine Initiativen haben dazu beigetragen, dass Versicherungsprodukte zunehmend fairer, flexibler und anpassungsfähiger gestaltet werden.

Teilzeitklausel kam von Bert Heidekamp

 | Märkte

Neue Teilzeit-Klausel in der BU: "Anstoß kam von einem Makler"

Zum 1. Juli hat die Condor eine Teilzeitklausel in die Berufsunfähigkeitversicherung eingebaut. Diese ermöglicht es auch Teilzeitbeschäftigten, im BU-Fall faire Leistungen zu bekommen. Dazu sprach FONDS professionell ONLINE mit Christian Dulitz, Produktmanager der Condor Leben.

Christian Dulitz, Produktmanager der Condor Leben: "Aus meiner Sicht ist das die erste wirkliche BU-Innovation seit Einführung der AU-Klausel im Jahr 1999."(c) Condor Leben

"[...] Wie kommt man auf eine solche Idee?

Dulitz: Wir sind stetig auf der Suche nach Bedingungsverbesserungen, die unseren Kunden einen Mehrwert bieten. Hierzu tauschen wir uns auch mit Maklern, Ratingagenturen und Sachverständigen aus.Die neue Teilzeitklausel ist im Rahmen einer Produktberatung mit dem Makler und BU-Sachverständigen Bert Heidekamp entstanden, der über eine eigene Plattform BU-Bedingungen bewertet. Hier stößt man auf Themen, die man sonst vielleicht nicht sofort sieht – in diesem Falle die Teilzeitfalle. Das Problem hat Condor nun als bislang einziger Versicherer in Deutschland gelöst. [...]"

Gründung von fairTest.de

2008 Analyst für biometrische Risiken, Gründung von fairTest.de

Durch die Analystentätigkeit wurde im Jahr 2008 fairTest.de (zuvor Qualischeck.eu) von Bert Heidekamp gegründet. Ursprung war, dass er als Versicherungsmakler sehr unzufrieden mit den im Markt bekannten Ratings, Testberichten und Vergleichen war, die nicht nur ungenügend für die Beratung, sondern auch oft am Bedarf vorbeigehen. Heidekamp entwickelte eigens dafür eine Software, um Versicherungen datenbasiert und verbraucherfreundlich bewerten zu können. Durch die Analyse und Auswertungsmöglichkeit hat sich schnell fairTest.de als eine der führende Bewertungsplattform für Versicherungstarife etabliert. FairTest.de vergibt Bewertungen, die auf den Versicherungsbedingungen basieren und zur Erstellung von Ratings auch durch Dritte genutzt werden können. Zudem ist fairTest.de in juristischen Prozessen tätig und produziert Produkt-Factsheets, die wesentliche Informationen zu Versicherungstarifen visualisieren. Auch Rechtsanwälte nutzen diese Dienstleistung zunehmend, um im Falle von Falschberatungen durch Vermittler eine fundierte Beweisführung zu ermöglichen. Durch die gezielte Auswahl einzelner Jahrgänge und Zielgruppen lassen sich frühere Tarifmodelle präzise darstellen und mit aktuellen Angeboten vergleichen.

2016 BDSF Sachverständiger

Im Jahr 2016 folgte die Prüfung und 2019 die internationale Zertifizierung zum BDSF Sachverständigen für biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Pflege- und Kindervorsorgeprodukte). Als Sachverständiger werden beispielsweise für Verbraucher, Versicherer, Vermittler und Juristen Wertgutachten über Versicherungsbedingungen erstellt, Rechts- und Leitungsprozesse unterstützt und begleitet.  Durch sein Know-how wurden bedeutende Innovationen in Versicherungstarifen angeregt und in den Versicherungsbedingungen umgesetzt. Aufgrund seiner intensiven Bemühungen findet man heute in vielen BU-Bedingungen verbraucherfreundliche Klauseln. Seine Initiativen haben dazu beigetragen, dass Versicherungsprodukte zunehmend fairer, flexibler und anpassungsfähiger gestaltet werden. Die Beratung von Versicherern wurde durch diese Maßnahme auf eine neue Stufe gehoben. Beispielhaft zu nennen wären durch ihn angestoßene verbraucherfreundliche BU-Klauseln: die Anerkennung von Konsulaten im Ausland, der Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation von Selbstständigen und Freiberuflern bis zu fünf Mitarbeitern (im Jahr 2011) und speziell in den Jahren 2016 bis 2019 die Teilzeitklausel. Es gibt jedoch einige Anbieter, die aus Konkurrenz zum Nachteil des Verbrauchers Klauseln kopiert, diese abgeändert und eingeführt haben. Es wurden durch Heidekamp erstmalig in Deutschland Ratings und Auswertungen zur Unfall-Pflegerente oder zum Fahrerschutz veröffentlicht. 

Gründung des QUALITÄTS-AWARD

2018 Gründung des QUALITÄTS-AWARD, unterstützt durch Guter Rat

Im Jahr 2018 wurde durch Bert Heidekamp der QUALITÄTS-AWARD gegründet, was durch den BURDA-Verlag, Guter Rat unterstützt wird. Versicherer mit den besten verbraucherorientierten Bedingungen werden ausgezeichnet. In der Zeitschrift Guter Rat begleitet Bert Heidekamp seit 2007 entsprechende Artikel. Aber auch in anderen Branchen-Medien, sogar im Radio und TV war und ist er vertreten. Mehr Informationen, sowie Filme, Ratings und Vergleiche finden Sie unter www.award.versicherung.

Weitere Informationen finden unter: www.award.versicherung

Fort- und Weiterbildungen

Fort- und Weiterbildungen

Für Versicherer, Pools und Vermittler werden seit vielen Jahren Weiter- und Fortbildungen angeboten. So nutzen durchschnittlich 3.000 bis 6.000 Vermittler pro Jahr die Weiterbildungen mit Bert Heidekamp. Selbst bildet sich Bert Heidekamp beispielsweise bei den juristischen Fachseminaren weiter, mit direkten Kontakt zu Landes- und Bundesrichter in den Seminaren. 

Beispiel 2024: Weiterbildung von mehr als 50 Stunden (verpflichtend sind 15 Stunden), davon über 80 % juristische Weiterbildungen. Hier nur einige Auszüge über die Weiterbildungsbestätigungen ...


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