Schadenbeispiel Unfallversicherung:
Oberschenkelhalsbruch nach Stolpersturz am Silvestertag

Schadentag: 31.12.2020
Feiern ist das eine, aber wenn man Silvester einen Unfall hat, ist der Start ins neue Jahr nicht besonders gut. Was ist passiert, folgende Mitteilung haben wir erhalten:
Erste Information an uns am: 16.01.2021
"Hallo Herr Heidekamp,
erstmal ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 für Sie. Mein Jahr hat nicht so besonders begonnen. Nach einem Stolpersturz am 31.12.2020 habe ich mir eine Mediale Schenkelhalsfraktur rechts zugezogen. Am selben Tag habe ich eine Implantation einer
Totalendoprothese nicht zementiert rechts in domo erhalten. Ich befand mich vom 31.12.2020 bis zum 08.01.2021 im Krankenhaus Hedwigshöhe und werde am 18.01.2021 für 3 bis 4 Wochen eine Reha in der Brandenburgklinik antreten."
Wir haben die Schadenmeldung an den Versicherer weiter geleitet.
1. Schadenregulierung: 25.02.2021
Sehr geehrte Frau xxxx,
aufgrund der eingegangenen Unterlagen nehmen wir die folgende Leistungsabrechnung vor.
Krankenhaus-Tagegeld für die Zeit
vom 31.12.2020 bis 08.01.2021 = 9 Tage x 20,00 € = 180,00 €
vom 18.01.2021 bis 06.02.2021 = 20 Tage x 20,00 € = 400,00 €
Genesungsgeld
vom 1 . bis 29 . Tag zu 100,00 % = 29 Tage x 20,00 € = 580,00 €
Zwischensumme 1.160,00 €
Leistungsbetrag 1.160,00 €
Den Leistungsbetrag werden wir auf das angegebene Konto überweisen.
Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss darüber hinaus innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall eingetreten sein. Außerdem muss sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht sein.
Aufgrund eines Betreuungsgespräch Ende 2023 sind wir nochmals auf das Unfallthema zu sprechen gekommen und hatten den Mandanten über die Fristen hingewiesen.
2. Schadenregulierung: 11.01.2024
"Guten Tag,xxx,
wie Sie dem in Kopie beigefügten ärztlichen Gutachten entnehmen können, wird als Unfallfolge die dauernde Funktionsbeeinträchtigung des rechten Beins mit 3/20 eingeschätzt. Nach Nr. 7 der Klausel 4567 gilt bei vollständiger Funktionsunfähigkeit des betroffenen Körperteils ein Invaliditätsgrad von 80 %. Aufgrund der fest gestellten Teilbeeinträchtigung beläuft sich der Invaliditätsgrad auf 12,00 %.
Es ergibt sich folgende Leistungsabrechnung:
Invaliditäts-Versicherungssumme 50.000,00 €
Leistungsbetrag aus Invaliditätsgrad 12,00 % 6.000,00 €
Auszahlungsbetrag 6.000,00 €"
Schreiben der Mandanten:
"Mein Unfall vom 31.12.2020 (Oberschenkelhalsbruch nach Stolpersturz) ist abgeschlossen. Der Versicherer hat aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Januar 2024 gezahlt. Danke, dass Sie mich darauf hin gewiesen haben, das Formular "INVALIDITÄTS-Anmeldung...." vom behandelnden Arzt ausgefüllt an den Versicherer zurückzusenden."
Fazit:
Es ist immer wieder wichtig auf die Fristen zu achten. Sehr oft vergessen die Versicherten nach einer gewissen Genesung ihre Invaliditätsfeststellung anzumelden. Lange Fristen schützen besser vor Vergesslichkeit.



