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Vertrags-Klauseln
Das Wesentliche liegt oft im Verborgenen.

Kein Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen wegen Fristversäumnis

Mann liest Versicherungsbedingungen

Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12.02.2025 (Az.: 11 U 11/23)

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied am 12. Februar 2025 über die Berufung der J. Versicherung AG gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig. In dem Fall ging es um Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung. Die Klägerin forderte eine Invaliditätsentschädigung für ihren Ehemann, der infolge eines Leitersturzes eine Wirbelsäulenfraktur erlitt.

Sachverhalt

Nach dem Unfall am 21. Juni 2020 meldete die Klägerin den Schaden fristgerecht bei der Versicherung. Die Versicherung wies darauf hin, dass eine ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall erfolgen müsse. Erst im Juni 2022, also fast zwei Jahre nach dem Unfall, beantragte der Ehemann der Klägerin die Leistung und legte entsprechende ärztliche Unterlagen vor. Die Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung mit Verweis auf die nicht eingehaltene Frist.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Braunschweig gab der Versicherung Recht und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung:

  1. Versäumte Frist als Ausschlussgrund
    Die Versicherungsbedingungen verlangten, dass die Invalidität innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden muss. Da diese Frist überschritten wurde, besteht kein Anspruch auf die Leistung.

  2. Ausreichende Belehrung durch die Versicherung
    Die Klägerin argumentierte, dass die Versicherung nicht ausreichend über die Folgen einer Fristversäumung informiert habe. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine Belehrung über die Fristen ausreichend ist und es keiner zusätzlichen Aufklärung über den Anspruchsverlust bedarf.

  3. Keine Treuwidrigkeit der Versicherung
    Das Gericht sah kein treuwidriges Verhalten der Versicherung, da die Klägerin oder ihr Ehemann selbst dafür verantwortlich waren, die Fristen einzuhalten.

  4. Keine Ansprüche auf Rechtsanwaltskosten
    Die Klägerin konnte zudem keine Erstattung ihrer außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verlangen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer die Fristen in ihren Versicherungsverträgen genau beachten müssen. Eine verspätete Geltendmachung führt auch dann zum Verlust des Anspruchs, wenn die Invalidität unbestritten vorliegt. Zudem bestätigt das Gericht, dass eine Belehrung über Fristen ohne zusätzlichen Hinweis auf die Konsequenzen einer Fristversäumnis ausreichend ist. Die Revision wurde zugelassen, da die Frage der Belehrungspflicht umstritten ist und grundsätzliche Bedeutung hat.

Wir empfehlen ausschließlich Tarife mit großzügigen Fristen, da unsere Erfahrung zeigt, dass viele unserer Mandanten nur dadurch Leistungen aus ihrer Unfallversicherung erhalten konnten. Häufig melden wir den Schaden und weisen den Kunden auf die Fristen hin, doch nach der Genesungszeit wird die erforderliche Invaliditätsfeststellung schlicht vergessen.

Nicht selten wird dies erst in einem Betreuungsgespräch zufällig festgestellt – oft gerade noch rechtzeitig, um die Feststellung nachzuholen, manchmal kurz vor Ablauf der Frist. In vielen Fällen geht es dabei um beträchtliche Beträge, die weit über 10.000 EUR liegen.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


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