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Vertrags-Klauseln
Das Wesentliche liegt oft im Verborgenen.

Die Risiken des Ausschlusses von Geistes- und Bewusstseins-Störungen in der privaten Unfall-Versicherung:
Was bedeutet das für Familien?

Unfallfolgen bei Geistes- und Bewusstseinsstörungen

Private Unfallversicherungen bieten oft einen wichtigen finanziellen Schutz, wenn ein Unfall zu körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen führt. Doch viele Versicherungen enthalten Klauseln, die bestimmte Fälle ausschließen – insbesondere solche, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen zurückzuführen sind. Diese Ausschlüsse können gravierende Folgen haben, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, die möglicherweise unter psychischen Erkrankungen leiden. Dieser Artikel beleuchtet die Risiken dieser Ausschlussklauseln und wie sie Familien und Versicherte in schweren Zeiten belasten können.

Was sind Geistes- und Bewusstseinsstörungen?

In Versicherungsbedingungen werden Geistes- und Bewusstseinsstörungen häufig als Zustände definiert, bei denen die betroffene Person ihre Handlungen nicht mehr vollständig rational steuern kann. Dazu zählen Zustände wie Depressionen, Angststörungen, Panikattacken oder Bewusstseinsverlust infolge von psychischen Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Alkoholgenuss, Drogen, Kreislaufstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Müdigkeit und vieles mehr. Besonders problematisch wird es, wenn diese Zustände zu einem Unfall führen. Viele Versicherungen schließen in ihren Bedingungen explizit Unfälle aus, die in Zusammenhang mit einer solchen Störung stehen.

Beispiel 1: Ein Kind mit Depressionen stürzt absichtlich aus dem Fenster

Ein 15-jähriger Junge leidet seit einiger Zeit unter schweren Depressionen. Die Eltern haben ihm versucht, zu helfen, und ihn in therapeutische Betreuung gegeben. Eines Tages erleidet er einen schweren Rückschlag und springt in einem Moment der Verzweiflung aus dem Fenster. Dabei zieht er sich schwere Verletzungen zu, die eine langfristige Behandlung erfordern. Die Familie geht davon aus, dass die private Unfallversicherung helfen wird, die Kosten zu decken.

Doch die Versicherung lehnt die Leistung ab. Sie beruft sich darauf, dass der Unfall durch eine Geistesstörung – in diesem Fall die Depression des Jungen – verursacht wurde und daher nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Für die Familie bedeutet dies nicht nur einen finanziellen Schock, sondern auch zusätzlichen emotionalen Stress, da die Therapie und die langfristige medizinische Versorgung aus eigener Tasche finanziert werden müssen.

Hier finden Sie die reale Geschichte: OLG Karlsruhe, Urteil vom vom 16. Mai 2024

Beispiel 2: Ein epileptischer Anfall führt zu einem schweren Sturz

Ein 12-jähriges Mädchen hat seit ihrer Kindheit Epilepsie. Während eines Schulausflugs bekommt sie einen unerwarteten Anfall und stürzt unglücklich auf den Kopf. Die Folgen sind schwerwiegend: Eine langwierige Rehabilitation und Therapien sind notwendig, um das Mädchen wieder auf die Beine zu bringen. Auch hier hoffen die Eltern auf die Unterstützung der Unfallversicherung, um die hohen medizinischen Kosten abzudecken.

Doch auch in diesem Fall verweigert die Versicherung jegliche Zahlung, da Epilepsie in den Versicherungsbedingungen als Bewusstseinsstörung klassifiziert wird. Der Sturz sei somit nicht abgedeckt. Die Eltern müssen die gesamte finanzielle Last alleine tragen und stehen vor einem finanziellen Desaster, zusätzlich zu der Sorge um die Gesundheit ihrer Tochter.

Beispiel 3: Panikattacke am Steuer endet in einem Unfall

Ein 17-jähriger Fahrschüler leidet unter gelegentlichen Panikattacken. An einem Tag, an dem er sich trotz seiner Ängste entschließt, eine Autofahrstunde zu nehmen, gerät er in einen Panikzustand, verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und verursacht einen schweren Unfall. Obwohl der Vorfall unfreiwillig war, wird der Unfall auf seine Panikattacke zurückgeführt. Die Unfallversicherung verweigert die Leistung, da Panikattacken als Geistesstörung gelten, die vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

Die Familie steht plötzlich vor massiven finanziellen Herausforderungen, da hohe Behandlungskosten sowie Reparaturen und möglicherweise Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Die ohnehin belastende Situation wird durch die fehlende finanzielle Unterstützung der Versicherung noch verstärkt.

Die Folgen für Familien und Versicherte

In Fällen wie diesen können die Folgen eines Ausschlusses von Geistes- und Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung verheerend sein. Familien, die ohnehin schon durch die psychischen Probleme eines Kindes belastet sind, stehen plötzlich vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die emotionalen und psychischen Belastungen, die eine solche Situation mit sich bringt, können kaum überschätzt werden.

Die wichtigsten Folgen für die Betroffenen:

Finanzielle Last:

Die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Pflege und Therapien können enorm sein. Ohne Versicherungsschutz müssen die Familien diese Kosten selbst tragen, was schnell zu einer finanziellen Überforderung führen kann.

Emotionale Belastung:

Zu der Sorge um das Wohl des Kindes kommt die zusätzliche Belastung durch finanzielle Unsicherheiten. Dies kann die ohnehin angespannte familiäre Situation noch verschlimmern.

Verlust des Vertrauens in Versicherungen:

Viele Familien verlassen sich auf den Schutz ihrer Unfallversicherung, ohne sich der vielen Ausnahmen bewusst zu sein. Wenn eine Versicherung im Ernstfall nicht leistet, fühlen sich die Versicherten oft betrogen und im Stich gelassen.

Langfristige Auswirkungen:

Ohne finanzielle Unterstützung durch die Versicherung kann sich die Familie gezwungen sehen, auf notwendige Therapien oder Behandlungen zu verzichten, was die langfristigen Gesundheitschancen des Kindes beeinträchtigen kann.

Was kann man tun?

Es ist unerlässlich, die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung genau zu prüfen, bevor man einen Vertrag abschließt. Viele Ausschlussklauseln sind für Laien schwer verständlich und deren Tragweite wird oft unterschätzt. Insbesondere wenn psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Angststörungen oder Epilepsie, bekannt sind, sollte gezielt nach Versicherungen gesucht werden, die solche Erkrankungen nicht ausschließen oder zumindest großzügigere Regelungen anbieten.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich bei Unsicherheiten von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen, der auf mögliche Fallstricke hinweisen kann.

Fazit

Der Ausschluss von Geistes- und Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung kann für betroffene Familien fatale Konsequenzen haben. Besonders bei Kindern, die unter psychischen Erkrankungen leiden, besteht das Risiko, dass die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt. Um sich vor solchen unangenehmen Überraschungen zu schützen, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auf spezielle Tarife zurückzugreifen, die auch psychische Erkrankungen umfassen.

Engel Tipp 02 150x150p60Unser Kiko-Schutzengel-Tipp und Fazit:

Der Ausschluss von Geistes- und Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung kann für betroffene Familien fatale Konsequenzen haben. Besonders bei Kindern, die unter psychischen Erkrankungen leiden, besteht das Risiko, dass die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt. Um sich vor solchen unangenehmen Überraschungen zu schützen, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auf spezielle Tarife zurückzugreifen, die auch psychische Erkrankungen umfassen und alle anderen oben genannten Ausschlüsse nicht enthalten oder den Versicherungsschutz einschränken sollten.

Wir empfehlen Tarife, die keinen Ausschluss von Geistes- und Bewusstseinsstörungen erst enthalten. Bestehende Verträge sollte qualitativ kontrolliert werden. Nutzen Sie dazu unser Vertragscheck.


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