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Vertrags-Klauseln
Das Wesentliche liegt oft im Verborgenen.

Fristen in der Unfallversicherung – Worauf Sie im Leistungsfall achten müssen

Mann liest Versicherungsbedingungen

Ein Unfall kann schnell passieren – und oft bleibt die Sorge um die gesundheitliche Genesung zunächst im Vordergrund. Doch viele Versicherte übersehen dabei eine entscheidende Hürde: die Fristen für die Geltendmachung ihrer Invaliditätsleistung. Wer diese Fristen versäumt, verliert unter Umständen seinen Anspruch – selbst wenn der Unfall zweifellos zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt hat.

Welche Fristen gelten bei der Unfallversicherung?

In den meisten Unfallversicherungen gibt es zwei wichtige Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen:

Frist in dem die Invalidität eingetreten sein muss:

  • Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 bis 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
  • In nur sehr wenigen Tarifen ist eine Frist von 30 Monate enthalten.

Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität:

  • Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 12 bis 15 Monaten nach dem Unfallärztlich festgestellt und dokumentiert werden.
  • In vielen Tarifen gibt es eine Verlängerung dieser Frist, die bis zu 21 oder sogar 36 Monate betragen kann.

Frist zur Geltendmachung des Anspruchs bei der Versicherung:

  • Der Versicherte muss die Invaliditätsleistung spätestens innerhalb von 18 bis 21 Monaten nach dem Unfall bei der Versicherung schriftlich beantragen.
  • In einigen Tarifen gibt es eine Verlängerung dieser Frist, bis zu 36 Monate und sollte zwingend berücksichtigt werden.

Warum sind diese Fristen so entscheidend?

Die Fristen haben den Zweck, Spätschäden von frühzeitig erkennbaren Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Sie ermöglichen der Versicherung eine frühzeitige Prüfung, ob ein dauerhafter Gesundheitsschaden tatsächlich aus dem Unfall resultiert.

Wichtige Urteile zur Fristeinhaltung

Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt streng. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 12.02.2025, Az. 11 U 11/23), dass eine Versicherungsleistung ausgeschlossen ist, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung des Anspruchs verspätet erfolgt – selbst wenn die Invalidität unstrittig vorliegt.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 1. April 2015 – IV ZR 104/13) stellte klar: Die Frist zur ärztlichen Feststellung muss eingehalten werden, selbst wenn dem Versicherten kein Verschulden trifft.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wurde?

Versicherer berufen sich konsequent auf die versäumte Frist – und Gerichte bestätigen diese Praxis. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend über die Fristen informiert hat. Laut § 186 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist eine Belehrung in Textform erforderlich. Fehlt diese, kann sich der Versicherer nicht auf die Fristversäumnis berufen.

Praktische Tipps, um Fristen nicht zu verpassen

  • Direkt nach dem Unfall den Schaden melden – das sichert alle weiteren Ansprüche.
  • Einen Arzt konsultieren und schriftlich die Invaliditätsfeststellung einholen – bestenfalls mehrfach dokumentieren lassen.
  • Die Fristen in den Versicherungsbedingungen prüfen – falls unklar, sofort beim Versicherer nachfragen.
  • Beratung in Anspruch nehmen – Makler oder Anwälte können helfen, die Fristen im Blick zu behalten.

Fazit: Lange Fristen sichern den Anspruch

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherte oft die Invaliditätsfeststellung vergessen – und erst in einem Beratungsgespräch darauf hingewiesen werden. Wer Tarife mit langen Fristen wählt, hat größere Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. In vielen Fällen geht es um Beträge weit über 10.000 EUR. Deshalb gilt: Fristen einhalten – oder sich für Tarife mit großzügigen Fristen entscheiden!

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


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