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Vertrags-Klauseln
Das Wesentliche liegt oft im Verborgenen.

Die Bedeutung der Alkoholklausel und Obliegenheiten in privaten Unfallversicherungen

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine private Unfallversicherung für sich und Ihre Kinder abgeschlossen, um im Falle eines Unfalls gut abgesichert zu sein. Doch was passiert, wenn Alkohol im Spiel ist?

Bereits ein Glas Wein kann zur Leistungsablehnung führen. Besonders Kinder feiern gerne, wenn sie älter werden. Wie sind sie abgesichert, wenn nach eins, zwei Bieren die Unfallfolgen so schwer sind, dass die künftige Berufsausbildung gefährdet ist? Ein Sturz mit dem Fahrrad, die Schulter gebrochen und die Ausbildung als Physiotherapeut kann abgebrochen werden. Hier kommt die sogenannte Alkoholklausel ins Spiel, die oft in den Bedingungen von Unfallversicherungen zu finden ist und deren Auswirkungen man nicht unterschätzen sollte. Selbst kleinste Alkoholmengen können zum Leistungsausschluss führen.

Die Alkoholklausel besagt, dass im Falle eines Unfalls, bei dem Alkohol eine Rolle gespielt hat, die Versicherungsleistung eingeschränkt oder sogar vollständig verweigert werden kann. Das kann besonders hart sein, wenn der Unfall schwere Folgen hat und man auf die finanzielle Unterstützung der Versicherung angewiesen ist.

Der Versicherungsfall

In einem konkreten Fall, der vom Oberlandesgericht Dresden behandelt wurde (AZ vom 27.2.24, 4 U 2055/23), hatte der Versicherungsnehmer nach einem Unfall seiner Frau, die unter Alkoholeinfluss gestürzt war, falsche Angaben zum Alkoholkonsum gemacht. Das Gericht entschied, dass diese Falschaussage als vorsätzliche Obliegenheitsverletzung gewertet wird, was zur vollständigen Ablehnung der Versicherungsleistung führte. Der Ehemann hatte behauptet, seine Frau habe keinen Alkohol konsumiert, ohne dies vorher zu überprüfen – eine folgenschwere Entscheidung.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Klauseln in der eigenen Unfallversicherung genau zu kennen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Denn im Ernstfall kann ein kleiner Fehler, wie das Verneinen einer Frage ohne genaue Kenntnis der Sachlage, fatale finanzielle Folgen haben. Die Alkoholklausel ist eine Erinnerung daran, wie wichtig es ist, sich seiner Pflichten als Versicherungsnehmer bewusst zu sein und im Zweifel immer die Wahrheit anzugeben.

Der emotionale Aspekt dieser Klausel ist offensichtlich: Wer möchte schon nach einem schweren Unfall auch noch mit den finanziellen Konsequenzen kämpfen, weil eine kleine Unachtsamkeit oder ein Missverständnis zur Ablehnung der Versicherungsleistung führt? Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung gründlich über alle Bedingungen zu informieren und im Schadensfall alle Angaben sorgfältig zu prüfen.

Letztlich soll eine Unfallversicherung Sicherheit bieten, aber diese Sicherheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn man sich an die Spielregeln hält – und dazu gehört auch, die Alkoholklausel ernst zu nehmen.

Hier sind ein paar Beispiele, wie die Alkoholklausel in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen relevant wird:

1. Vergiftungen durch Alkohol:

Wenn eine Vergiftung als Unfall anerkannt wird, kann der Versicherungsschutz dennoch entfallen, falls die Vergiftung auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Dies gilt besonders bei Versicherten ab einem bestimmten Alter. Zum Beispiel könnte eine junge Person an Silvester zum ersten Mal Alkohol trinken, stürzen und sich dabei verletzen. Wird die Person ins Krankenhaus gebracht und dort eine Alkoholvergiftung festgestellt, spielt es keine Rolle mehr, ob der Unfall direkt durch den Alkoholkonsum verursacht wurde. Der Versicherer wird in solchen Fällen oft die Leistung verweigern und kann dies bis zum höchsten Gericht durchfechten.

2. Alkohol im Alltag:

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Tanzveranstaltung und trinken ein Glas Wein. Während des Tanzens verletzen Sie sich am Fuß, weil Sie umknicken und dabei Sehnen und Bänder reißen. Sie fragen Ihren Versicherungsvermittler, der Ihnen zunächst versichert, dass solche Unfälle aufgrund der Mitversicherung von „Eigenbewegung“ normalerweise abgedeckt sind. Jedoch lehnt die Versicherung die Zahlung ab, weil generell Schäden, die nach Alkoholkonsum entstehen, ausgeschlossen sind. Je nach Tarif kann auch eine Promillegrenze vereinbart sein.

3. Alkohol am Steuer:

Bei Unfällen, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen passieren, wird oft genau darauf geachtet, ob Alkohol im Spiel war. Die Regeln können sich je nach Alkoholpegel unterscheiden. In besonders strengen Versicherungspolicen kann der Schutz sowohl im Alltag als auch beim Autofahren komplett entfallen, wenn der Alkoholpegel über einer bestimmten Grenze liegt.  Die Ausschlussklauseln unterscheiden jedoch in der Regel zwischen Alltag und dem Lenken von Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichen Promillegrenzen.

Hier sind einige ausgewählte negative Klauseln aus bekannten Unfall-Versicherungen:

Allianz Premium (Stand 01.2023)

PUV AUB Allianz Premium 01.2023j60

 

HUK Coburg (Stand 04.2020)

2.4 Was ist außerdem noch in der Unfallversicherung Classic versichert?
Der im Folgenden beschriebene Versicherungsschutz gilt nur, wenn Sie
die Unfallversicherung Classic abgeschlossen haben.

[...]

2.4.2 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit verursacht wurden.
In den folgenden Fällen gilt das aber nur, wenn die Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt den jeweiligen Promillewert nicht übersteigt:
–bei Lenkern von Kraftfahrzeugen 1,1 Promille;
–bei Radfahrern 1,6 Promille.

Debeka Comfort Plus (07.2023)

5.1 Ausgeschlossene Unfälle
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörun­gen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder an­dere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Per­son in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträch­tigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenla­ge nicht mehr gewachsen ist.
Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:

  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
  • die Einnahme von Medikamenten,
  • Alkoholkonsum,
  • Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be­wusstsein beeinträchtigen.


Beispiele: Die versicherte Person
- stürzt infolge einer Ohnmacht die Treppe hinunter.
- kommt unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrzeug von der Straße ab.
- torkelt alkoholbedingt auf dem Heimweg von der Gaststätte und fällt in eine Baugrube.
- balanciert aufgrund Drogenkonsums auf einem Gelän­der und stürzt ab.

 

Leistungsumfang Comfort Plus - soweit vereinbart -
Verbesserte Leistungen
1 Erweiterter Unfallbegriff, ab 1. Januar 2020

1.1 Bewusstseinsstörung durch Alkoholkonsum
Es besteht Versicherungsschutz für Unfälle durch alkohol­bedingte Bewusstseinsstörungen, wenn die Blutalkoholkon­zentration dabei unterhalb folgender Werte lag:

• beim Lenken eines motorisierten Fahrzeugs 1,1 Promille
• beim Lenken eines Fahrrads 1,6 Promille
bei sonstigen Unfällen 2,0 Promille

Bei Unfällen mit Blutalkoholkonzentrationen ab diesen Grenzwerten prüfen wir den Versicherungsschutz.

Generali VERMÖGENSSICHERUNGS-POLICE (10.2023)

PUV AUB Generali 20.2023j60

LVM (03.2024)

Besondere Bedingungen für erweiterten Unfallversicherungsschutz
[...]
14 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit (zu Ziffer 5.1.1 Allgemeine Bedingungen)

Abweichend von Ziffer 5.1.1 der Allgemeinen Bedingungen sind Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung mitversichert, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt unter 1,6 Promille liegt.

Sofern die versicherte Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Versicherungsschutz auch bei einer Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt von 1,6 Promille oder mehr.

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung beim Führen von Kraftfahrzeugen.

Engel Tipp 02 150x150p60Unser Kiko-Schutzengel-Tipp:

Es ist vorteilhaft, eine Unfallversicherung ohne Alkoholklausel zu wählen, da diese Klausel im Falle eines alkoholbedingten Unfalls die Leistungen einschränken kann.Über uns abzuschließen lohnt sich, weil wir eine individuelle Beratung bieten, den Markt kennen und langfristig zuverlässigen Service bieten. Wir empfehlen ausschließlich Tarife ohne Alkoholklausel.


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