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Bärenstarker Unfallschutz
DER SCHUTZENGEL
für unsere Kinder

Warum eine Kinderunfallversicherung unverzichtbar ist: Schutz, Zusatzleistungen und finanzielle Sicherheit

Unfallversicherung für Kinder

Kinder sind Entdecker – und genau das macht sie so unfallgefährdet.

Ob beim Spielen, Toben oder im Alltag: Ein Unfall ist schnell passiert.Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur eingeschränkt –vor allem nicht in der Freizeit.

Eine private Kinderunfallversicherung schließt diese Lücke und schützt vor den finanziellen Folgen. Sie übernimmt Kosten für Behandlung, Reha und langfristige Betreuung – und gibt Familien die Sicherheit, sich ganz auf das Wohl ihres Kindes konzentrieren zu können.

Sicherheit, die zählt: 10 wichtige Leistungs-Punkte

Unsere Unfall-Tarife überzeugen mit starken Leistungen, beispielsweise mit:

Assistance-Leistungen beitragsfrei inklusive

Zusatzleistungen werden immer bedeutungsvoller. Nachvollziehbar, denn: Es passieren viele Unfälle, bei denen Assistance-Leistungen plötzlich wertvoller als Geld sind. Im Unfall-Konzept sind zahlreiche Hilfe- und Pflegeleistungen bereits beitragsfrei enthalten. Denn allzu oft geht es auch einfach darum, dass sich jemand kümmert, wenn man keine Zeit hat oder nicht in der Lage dazu ist.Auszugsweise einige Leistungen:

  • Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens (also bereits ab Hilfsbedürftigkeit, nicht erst ab einem anerkannten Pflegegrad).
  • Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
  • Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen.
  • Begleitung (mit Fahrdienst) zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen.
  • Wöchentliche Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen.
  • Versorgung mit einer Hausnotrufanlage.
  • Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach einer Krankenhausentlassung.
  • Tägliche körperbezogene Pflegemaßnahmen bis Anerkennung Mindestpflegegrad 2.
  • Überbrückungshilfe bis 2 Monate für im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige.
  • und vieles mehr

Mitversicherung von Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen

In der Regel sind nur Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln in der Unfallversicherung versichert. Der Meniskus ist jedoch kein Muskel, keine Sehne, kein Band und keine Kapsel, sondern ein knorpelartiger Faserknorpel im Kniegelenk. Es gibt zwei Menisken pro Knie: den Innenmeniskus und den Außenmeniskus. Sie liegen zwischen Oberschenkel- und Schienbeinknochen und wirken dort als Stoßdämpfer, Druckverteiler und Stabilisatoren. Unfälle, die allein durch Kraftanstrengung oder Eigenbewegung entstehen – wie etwa Meniskusverletzungen ohne äußere Einwirkung – sind in der Regel dann nicht mitversichert. Kommt es beispielsweise durch eine Eigenbewegung oder eine Drehung des Oberkörpers zu einem plötzlichen ‚Knack‘ im Knie, sollte dafür Versicherungsschutz bestehen. In unserem empfohlenen Tarif sind Meniskusschäden ausdrücklich mitversichert.

Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden nur bei 100%-iger Mitwirkung berücksichtigt

In vielen Unfallversicherungen führen Vorerkrankungen häufig dazu, dass die Leistungen im Schadenfall gekürzt werden – selbst wenn der Unfall die Hauptursache der Verletzung war.

Nicht so bei Tarifen mit der Regelung: „Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden nur bei 100%-iger Mitwirkung berücksichtigt.“

Das bedeutet:
Nur wenn eine Krankheit allein und vollständig für die Unfallfolgen verantwortlich ist, wird der Versicherungsschutz ausgeschlossen.Sobald der Unfall zumindest mitursächlich war, bleibt der volle Anspruch auf Leistung bestehen.

Diese Formulierung ist daher klar verbraucherfreundlich, schützt den Versicherten vor pauschalen Kürzungen und sorgt für mehr Rechtssicherheit im Leistungsfall. unsere Tarifempfehlung berücksichtigt diese vorteilhafte Regelung.

Keine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Gebrechen

Keine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Gebrechen“ bedeutet, dass die Unfallversicherung auch dann in voller Höhe leistet, wenn ein Gebrechen (z. B. eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung oder Vorerkrankung) mit dazu beigetragen hat, dass die Unfallfolgen schwerer ausgefallen sind.

Was ist ein „Gebrechen“?
Ein Gebrechen ist eine dauerhafte gesundheitliche Störung, wie z. B.:

  • Arthrose oder Gelenkverschleiß
  • Osteoporose
  • eingeschränkte Beweglichkeit nach Operationen

Bedeutung der Regelung
Normalerweise kürzen viele Versicherer die Leistung, wenn solche Gebrechen die Unfallfolgen verschlimmern. Mit dieser Klausel wird bewusst darauf verzichtet, was besonders verbraucherfreundlich ist: Der Versicherte erhält die volle Leistung, auch wenn z. B. eine Vorschädigung den Heilungsverlauf negativ beeinflusst hat. 

Rechtlicher Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen (z. B.BGH, Urteil vom 19.12.2012, IV ZR 21/11) klargestellt, dass eine Mitwirkung krankhafter Zustände oder Gebrechen zu einer Leistungskürzung führen kann, sofern dies in den Bedingungen geregelt ist. Fehlt eine solche Mitwirkungsklausel oder ist ausdrücklich geregelt, dass keine Kürzung erfolgt, ist der Versicherer zur vollen Leistung verpflichtet. Diese kundenfreundliche Regelung bietet insbesondere älteren Menschen oder chronisch Kranken einen deutlich besseren Schutz, da sie nicht für bestehende Gebrechen „bestraft“ werden.

Wir empfehlen Tarife, die auch bei der Mitwirkung von Gebrechen keine Leistungskürzung vorsehen.

Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmachtsanfälle sind mitversichert.

In vielen Unfallversicherungen gelten Unfälle infolge von inneren Ursachen – wie Ohnmacht oder Schwindel – oft nicht als versichert. Zwar sind Herzinfarkt und Schlaganfall mittlerweile in vielen Tarifen mitversichert, nicht jedoch die Bewusstseinsstörungen selbst, die zu einem Unfall führen können. Die Klausel „Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmachtsanfälle sind mitversichert“ ist daher besonders wichtig: Sie sorgt dafür, dass auch Stürze infolge von kurzzeitiger Ohnmacht, Schwindel oder Kreislaufschwäche abgesichert sind. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen schließt sie eine oft übersehene, aber erhebliche Leistungslücke – und sichert eine faire Regulierung im Leistungsfall.

Mitversicherung von Menschen mit Behinderung

Diese Annahme eines Antrages für eine private Unfallversicherung für behinderte Menschen ist besonders wichtig, da viele Unfallversicherungen den Versicherungsschutz für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen einschränken, ausschließen – oft aufgrund eines höheren Risikoprofils erst gar nicht annehmen und einen Antrag ablehnen. Eine Absicherung behinderter Menschen stellt sicher, dass auch Menschen mit Behinderung gleichberechtigt abgesichert sind und im Falle eines Unfalls die volle Leistung erhalten. Das ist nicht nur ein Zeichen von Fairness und Inklusion, sondern auch ein klares Qualitätsmerkmal moderner, sozial ausgewogener Tarife.

Beitragsfreie Rehabilitationsleistungen in unbegrenzter Höhe

Nach einem schweren Unfall ist eine gute Rehabilitation entscheidend, um wieder selbstständig leben und arbeiten zu können. Viele gesetzliche Leistungen reichen dafür jedoch nicht aus oder enden frühzeitig.

Tarife, die Rehabilitationsleistungen in unbegrenzter Höhe und ohne zusätzliche Kosten übernehmen, sichern die bestmögliche Versorgung – genau so lange, wie sie gebraucht wird. Die Hilfe orientiert sich am tatsächlichen Bedarf, nicht an festen Betragsgrenzen. Das entlastet finanziell und hilft, schneller und besser wieder auf die Beine zu kommen. Beispiele für Rehabilitationsleistungen:

  • Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau oder Umzug)
  • Prothesen und Hilfsmittel
  • Anschaffung von Blindenhunden
  • Anschaffung sonstiger Assistenzhunde (z.B. Signalhunde für Gehörlose)
  • Behinderungsbedingte Schulungen (z.B. Erlernen der Blindenschrift)
  • Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen
  • Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen (ohne Mindestdauer)
  • Künstliche Organe und Organtransplantationen
  • Kosten kosmetischer Operationen

Versichert sind sämtliche Eigenbewegungen (nicht nur erhöhte Kraftanstrengungen)

In vielen Unfallversicherungen sind nur Verletzungen durch starke körperliche Anstrengung abgesichert – zum Beispiel beim Heben schwerer Lasten.

Wenn aber ein Unfall bei einer normalen Bewegung passiert, wie etwa beim Aufstehen, Umdrehen oder einfachen Gehen, leisten viele Tarife nicht.

Mit der Formulierung „sämtliche Eigenbewegungen sind versichert“ sind alle Bewegungen des eigenen Körpers mitversichert – also auch alltägliche Bewegungen ohne große Anstrengung.

Das bedeutet: Mehr Schutz im Alltag – auch bei Verletzungen ohne äußeren Einfluss oder hohe Belastung.

Zahlung der Unfall-Rente ab 25 % Invalidität oder bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2

Eine Unfallrente soll dauerhaft finanziell absichern, wenn ein Unfall zu einer langfristigen Beeinträchtigung führt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Rente bereits ab 25 % Invalidität gezahlt wird – denn schon eine solche Einschränkung kann im Alltag und Berufsleben erhebliche Folgen haben.

Ebenso entscheidend ist die Rentenleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Denn ab diesem Grad besteht bereits ein deutlicher Unterstützungsbedarf – z. B. bei der Körperpflege, Mobilität oder Ernährung. Eine Unfallrente schafft hier finanzielle Entlastung und hilft, Pflegekosten zu stemmen oder zusätzliche Hilfen zu finanzieren.

Beide Punkte sorgen dafür, dass die Unfallrente nicht erst in schweren Fällen greift, sondern frühzeitig unterstützt, wenn sie gebraucht wird.

Einschluss von Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg, sowie durch Tierbisse, z.B. Insektenstiche, Zeckenbisse oder Impfungen.

Besonders wichtig ist, dass auch Infektionen mitversichert sind – denn diese zählen in der Regel nicht zu klassischen Unfällen. Viele Tarife schließen solche Fälle nicht ein oder decken sie nur sehr eingeschränkt ab.

Ein guter Unfalltarif sollte daher auch Infektionen durch Tierbisse absichern, etwa durch Insektenstiche oder Zeckenbisse (also alle Tiere, nicht nur Zecken), die Krankheiten wie Borreliose oder FSME auslösen können. Ebenso sollten Impfschäden mitversichert sein, wenn durch eine Impfung Komplikationen oder bleibende Beeinträchtigungen entstehen. Auch die Folgen von Blutvergiftungen sollten versichert sein.

Standardtarife leisten oft nur bei bestimmten, genau definierten Übertragungswegen. Ein moderner Schutz umfasst dagegen Infektionen unabhängig vom Übertragungsweg – also auch durch Anhusten, Anniesen oder Anhauchen.

Das bietet einen umfassenden und zeitgemäßen Versicherungsschutz – gerade im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Beispiel Kind: 5 Jahre

Stand der Berechnung (08.2024). Inhalte und Leistungshöhen sind flexibel wählbar. Es gelten immer die besten Vertragsbedingungen des Versicherers mit unterschiedlichen Leistungsinhalten. Die Tabelleninformationen dienen nur als erste Information. Die Tarife enthalten wesentlich mehr Leistungen.

BASIS

Plus-Taxe
Plus-Progression

Grundinvalidität
100.000 EUR
Vollinvalidität
350.000 EUR

KHT/GG
20 EUR

Unfall(pflege)rente
nicht versichert
PG 2 nicht versichert
PG 3 nicht versichert
PG 4 nicht versichert

Tod
10.000 EUR

5,51 EUR
monatlich
(5,23 EUR bei 2 Personen)
(4,96 EUR bei 3 Personen)
(4,68 EUR bei 4 Personen)

COMFORT

Plus-Taxe
Plus-Progression

Grundinvalidität
100.000 EUR
Vollinvalidität
350.000 EUR

KHT/GG
20 EUR

Unfall(pflege)rente
1.000 EUR ab 50% Invalidität (Inv.)
1.000 EUR ab PG 2 oder 50% Inv.
1.000 EUR ab PG 3 oder 50% Inv.
1.000 EUR ab PG 4 oder 50% Inv.

Tod
10.000 EUR

10,12 EUR
monatlich
(9,62 EUR bei 2 Personen)
(9,11 EUR bei 3 Personen)
(8,61 EUR bei 4 Personen)

PREMIUM

Plus-Taxe
Maxi-Progression

Grundinvalidität
150.000 EUR
Vollinvalidität
525.000 EUR

KHT/GG
20 EUR

Unfall(pflege)rente
250 EUR ab 25% Invalidität (Inv.)
1.000 EUR ab PG 2 oder 50% Inv.
2.000 EUR ab PG 3 oder 63% Inv.
3.000 EUR ab PG 4 oder 75% Inv.

Hilfsleistungen
bis 6 Monate

24,95 EUR
monatlich
(23,71 EUR bei 2 Personen)
(22,46 EUR bei 3 Personen)
(21,21 EUR bei 4 Personen)

Sicherheit für Kind und (Groß)Eltern:

Eine Kinderunfallversicherung gibt den (Groß)Eltern ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ihr Kind im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert ist. Sie müssen sich keine Sorgen machen, wie sie die Kosten für medizinische Behandlungen oder andere Ausgaben bewältigen sollen. Dies ermöglicht es ihnen, sich auf das Wohl ihres Kindes zu konzentrieren, anstatt sich um finanzielle Angelegenheiten zu sorgen. Beachten Sie, dass die Leistungen und Bedingungen einer Kinderunfallversicherung je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag sehr stark variieren können. Es ist ratsam, die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen und die Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Onlinevergleiche bieten keinen ausreichenden Qualitätsvergleich, da viele wichtige Klauseln unter-, falsch- oder gar nicht bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Video. Die Sendung zum Thema „Ratings, Testsiegel, Vergleiche und die Folgen für Verbraucher und Vermittler“ wurde am 22.11.2022 live aus der Kanzlei Michaelis gesendet. Wir prüfen  mehr als 1.200 Qualitätsmerkmale pro Unfalltarif.


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