Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Schulunfähigkeit – was ist der Unterschied?

Viele Menschen gehen davon aus, dass die Begriffe Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Schulunfähigkeit das Gleiche bedeuten. Doch dieser Eindruck täuscht: Hinter den drei Bezeichnungen stehen sehr unterschiedliche rechtliche, medizinische und versicherungstechnische Regelungen, die für Betroffene weitreichende Folgen haben können. Wer die Unterschiede kennt, kann nicht nur seine Ansprüche besser einschätzen, sondern auch gezielt Vorsorge treffen.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Die Berufsunfähigkeit bezieht sich immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Kann dieser aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden, spricht man von Berufsunfähigkeit. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in diesem Fall eine vereinbarte Rente, die den Einkommensverlust abfedern soll. Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mehr – hier greift ausschließlich die Erwerbsminderungsrente, die jedoch ganz andere Voraussetzungen hat.
Im Jahr 2001 wurde das Rentenversicherungsrecht grundlegend reformiert. Die bis dahin bestehende gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die den Schutz im zuletzt ausgeübten Beruf gewährte, wurde abgeschafft. An ihre Stelle trat die Erwerbsminderungsrente. Sie greift nur dann, wenn eine versicherte Person krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – unabhängig vom erlernten oder ausgeübten Beruf (Download: Sachstand deutscher Bundestag).
Aus diesem Grund ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung von existenzieller Bedeutung. Auch wenn sie formal freiwillig ist, gilt sie in der Praxis als unverzichtbar, um die eigene wirtschaftliche Existenz abzusichern. Bereits ab der Geburt kann über spezielle Vorsorgeprodukte eine BU-Option vereinbart werden, und ab dem 6. Lebensjahr ist sogar der Abschluss einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler möglich.
Was ist Erwerbsunfähigkeit?
Die Erwerbsunfähigkeit – oder genauer gesagt die volle Erwerbsminderung – beschreibt einen besonders weitreichenden Zustand. Sie liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit länger als drei Stunden täglich nachzugehen – unabhängig davon, welchen Beruf sie zuvor ausgeübt hat. In diesem Fall leistet die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt jedoch in der Regel deutlich geringer aus als das bisherige Einkommen, sodass ohne zusätzliche Vorsorge schnell eine erhebliche Versorgungslücke entsteht. Studenten und Auszubildende haben in der Regel noch keinen Schutz, da die Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Mehr Informationen und Tipps finden Sie hier:
Eine private Erwerbsunfähigkeits-Versicherung orientiert sich meist an der gesetzlichen Definition und zahlt im Leistungsfall eine vertraglich vereinbarte Rente. Damit kann sie helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und die Existenz zu sichern. Sie wird häufig unterschätzt, bietet aber gerade in risikoreichen Berufen eine interessante Alternative, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kaum bezahlbar ist. Ein weiterer Vorteil: Auch psychische Erkrankungen sind in der Regel mitversichert. Allerdings ist die Auswahl an Tarifen sehr begrenzt und die Bedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich – weshalb eine genaue Prüfung unverzichtbar ist.
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: Gesetzliche EMI-Rente
Was ist Schulunfähigkeit?
Ein besonderer Sonderfall ist die private Schulunfähigkeits-Versicherung, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche richtet. Von Schulunfähigkeit spricht man in diesem Zusammenhang, wenn der regelmäßige Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht möglich ist. Allerdings unterscheiden sich die Definitionen und Voraussetzungen je nach Tarif erheblich, was die Vergleichbarkeit erschwert. Grundsätzlich gilt: Eine Schulunfähigkeitsversicherung ist in der Praxis nur selten sinnvoll und daher meist nicht empfehlenswert.
Im gesetzlichen Rahmen steht hier ohnehin nicht die finanzielle Absicherung im Vordergrund, sondern die Erfüllung der Schulpflicht sowie die Organisation individueller Förder- oder Unterrichtslösungen. Eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung kann beispielsweise dazu führen, dass Hausunterricht eingerichtet wird oder spezielle pädagogische Maßnahmen greifen.
Weitere Rechtsgrundlagen:
Was ist die private Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Definition: Allgemein
Eine Person ist berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft oder mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Rechtsgrundlage: § 172 VVG
Berufsunfähigkeit ist ein privatrechtlicher Begriff, geregelt in den Versicherungsbedingungen privater Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das Gesetz gibt nur einen halbzwingende Definition seit der VVG Reform in 2008 vor. Dieser Paragraf beinhaltet nur einen gewissen Rahmen.
§ 172 VVG, Leistung des Versicherers
- Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
- Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
§ 172 VVG enthält nur wenige konkrete Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtige Aspekte wie der Prognosezeitraum, der Grad der Berufsunfähigkeit oder besondere Regelungen für Hausfrauen, Beamte, Selbstständige, Schüler, Studenten und Auszubildende sind darin nicht enthalten. Stattdessen gelten die individuellen Versicherungsbedingungen, die sich je nach Anbieter deutlich unterscheiden können. Maßgeblich sind auch gerichtliche Entscheidungen – sofern die Vertragsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten. In vielen Fällen benachteiligen Klauseln die Versicherten sogar gegenüber der geltenden Rechtsprechung.
Was ist die gesetzliche Erwerbsunfähigkeit?
Definition:
Erwerbsunfähig ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (nicht nur im erlernten Beruf)weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig von der konkreten Tätigkeit oder Qualifikation.
Rechtsgrundlage: § 43 SGB VI
Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es wird unterschieden zwischen:
teilweiser Erwerbsminderung (weniger als 6 Stunden/Tag irgendeine Tätigkeit möglich)
voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden/Tag irgendeine Tätigkeit möglich)
Hinweis:
Der Verlust des erlernten oder bisherigen Berufs reicht nicht aus – relevant ist die allgemeine Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und das die Wartezeiten erfüllt sind. Das sind u. a. große Unterschiede zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist Schulunfähigkeit und die Schulunfähigkeits-Versicherung?
Definition: allgemein gesetzlich
Schulunfähigkeit liegt vor, wenn ein Kind oder Jugendlicher aus gesundheitlichen, psychischen oder entwicklungsbedingten Gründen nicht in der Lage ist, am Schulunterricht regelmäßig und erfolgreich teilzunehmen.
Definition: private Schulunfähigkeitsversicherung
Schulunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt ist, voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mehr als 50 % ununterbrochen außerstande ist, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder an einem regulären Studium teilzunehmen.
Rechtsgrundlage: gesetzlich
Schulgesetze der Länder (z. B.§ 69 SchulG NRW), Schulpflicht kann bei nachgewiesener dauerhafter Schulunfähigkeit entfallen oder durch häuslichen Unterricht ersetzt werden. Unterschiedliche Definitionen in den privaten Versicherungsbedingungen zur Schulunfähigkeitsversicherung.
Rechtsgrundlage: private Schulunfähigkeitsversicherung
Das sind die vereinbarten Versicherungs-Bedingungen des Vertrages.
Wichtige Aspekte:
Schulunfähigkeit muss in der Regel fachärztlich attestiert werden. Temporäre (z. B. depressive Episode) oder dauerhafte Schulunfähigkeit (z. B. bei schwerem Autismus) führen zur Aussetzung oder Befreiung von der Schulpflicht, stellt aber nicht gleich einen Anspruch aus einer privaten Schulunfähigkeitsversicherung. Eine Schulunfähigkeitsversicherung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dagegen können aber in einer Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler versichert werden, wenn Sie nicht mehr als 50 % in der Lage sind, am Schulunterricht teilzunehmen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist in der Regel immer besser als eine Schulunfähigkeitsversicherung.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt, Makler, Analyst, Sachverständiger für biom. Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


