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Haftpflichtschutz
Vorsorgen wie ein Eichhörnchen.
Nicht immer haften die Eltern. Wie wichtig eine Privathaftpflicht ist.
Eichhörnchen

Eltern haften nicht automatisch – Aufsichtspflicht im rechtlichen Fokus

Eltern haften für ihre Kinder

Das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ findet sich zwar auf vielen Baustellen – es ist jedoch rechtlich irreführend. Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Eine Haftung der Eltern setzt einen Verstoß gegen ihre Aufsichtspflicht voraus (§ 832 BGB).

Was gilt als ausreichende Aufsicht?

Die Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht orientieren sich am Alter, der Entwicklung und dem bisherigen Verhalten des Kindes. Mit zunehmendem Alter wird vom Kind erwartet, dass es sich selbstständig und verantwortungsbewusst verhält.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Privathaftpflicht: Wichtiger Schutz mit Grenzen

Viele Eltern verlassen sich auf die Privathaftpflichtversicherung. Wichtig ist: Diese tritt nur dann ein, wenn eine rechtliche Haftung besteht. Ist das nicht der Fall – etwa bei nicht deliktfähigen Kindern –, zahlt auch die Versicherung nicht. Einige Versicherer bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, die auch für deliktunfähige Kinder greifen.

Fazit

Eltern haften nicht automatisch für Schäden durch ihre Kinder. Erst wenn eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht nachgewiesen wird, kommt eine Haftung in Betracht. Die Anforderungen an die Aufsicht nehmen mit dem Alter des Kindes ab – und damit auch das Haftungsrisiko der Eltern.


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