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Warum die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung oft nicht reicht – und was Eltern unbedingt wissen sollten

Unfälle sind unvorhersehbar – und gerade Kinder sind besonders gefährdet. Etwa 9,8 Millionen Bundesbürger erleiden jedes Jahr einen Unfall, über 86 % davon im privaten Umfeld. Besonders alarmierend: Kinder sind oft nur teilweise abgesichert. Zwar greift die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung in bestimmten Fällen, doch ihre Leistungen sind oft niedrig – und die Voraussetzungen für eine Rente extrem streng.
Hier erklären wir, wie die gesetzliche Unfallversicherung funktioniert, wann Kinder Anspruch haben, welche Renten gezahlt werden – und warum eine private Unfallversicherung so wichtig ist.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung (§ 2 SGB VII), die Beschäftigte, Kinder in Kita und Schule, Studenten sowie Auszubildende schützt. Sie zahlt nur bei Unfällen:
- im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule,
- auf dem direkten Hin- und Rückweg,
- bei offiziellen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Ausflüge).
Alle anderen Unfälle – also etwa beim Spielen zu Hause, im Sportverein oder im Urlaub – sind nicht abgesichert.Das betrifft ca. 82 % aller Kinderunfälle.
Wann besteht Anspruch auf eine Unfallrente?
Wichtig: Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung zahlt erst ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eine Rente (§ 56 SGB VII). Das bedeutet:
- leichte Verletzungen (z. B. gebrochener Arm, Prellungen) → keine Rente,
- schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden → evtl. Rente, aber nur, wenn 20 % MdE erreicht sind.
Definition MdE:
MdE bedeutet, um wie viel die Erwerbsfähigkeit im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen eingeschränkt ist. Ein Kind mit z. B. einer bleibenden Lähmung eines Beins kann eine MdE von 30–40 % erreichen.
Wie hoch sind die gesetzlichen Renten?
Die Renten richten sich nach der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Für 2025 beträgt diese 44.940 €.
Hier ein Überblick der monatlichen Renten bei 100 % Invalidität:
bis 6 Jahre: 624,17 €
7–14 Jahre: 832,14 €
15–17 Jahre: 998,67 €
ab 18 Jahren: 1.498 €
Bei geringerer Invalidität reduziert sich die Rente:
80 % Invalidität → 80 % der genannten Beträge,
60 % Invalidität → 60 %,
40 % Invalidität → 40 %,
20 % Invalidität → 20 %.
Beispiele aus der Praxis
- Kindergartenkind (4 Jahre), schwere Hirnverletzung, MdE 60 % → 374,50 € monatlich
- Unfall in Kita, Rollsturz, dauerhafte Schäden.
- Anspruch: Rente ab 20 % MdE, hier 60 % → 374,50 €. - Schülerin (12 Jahre), bleibende Gehbehinderung nach Schulunfall, MdE 80 % → 665,71 € monatlich
- Unfall bei Schulausflug, dauerhafte Beinverletzung.
- Anspruch: 80 % Invaliditätsrente. - Azubi (17 Jahre), Querschnittlähmung nach Werkstattunfall, MdE 100 % → 998,67 € monatlich
Anspruch: volle Unfallrente. - Student (20 Jahre), Unfall bei Exkursion, MdE 40 % → 599,20 € monatlich
- Anspruch: anteilige Rente.
Warum reicht das oft nicht?
Die Renten sind sehr niedrig und decken nur das absolute Minimum. Kosten für Umbauten, Spezialtherapien, Pflegekräfte oder Umschulungen bleiben unberücksichtigt.
- Noch härter:Kein Schutz in der Freizeit, obwohl die meisten Kinderunfälle dort passieren.
- Zudem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur nach 60 Beitragsmonaten (§ 50 SGB VI) – Kinder und Jugendliche sind hier leer ausgegangen.
Gesetzliche Grundlagen
SGB VII: Sozialgesetzbuch VII – gesetzliche Unfallversicherung
- 56 SGB VII: Rentenzahlung ab 20 % MdE
- 18 SGB IV: Definition der Bezugsgröße (2025 = 44.940 €)
- 50 SGB VI: Wartezeit für gesetzliche Erwerbsminderungsrente (60 Monate)
Warum ist eine private Unfallversicherung so wichtig?
Eine private Kinderunfallversicherung bietet:
- Schutz rund um die Uhr, weltweit,
- Leistung schon ab 1 % Invalidität,
- hohe Einmalzahlungen oder Unfallrenten,
- Kostenübernahme für Umbauten, Reha, kosmetische Operationen,
- zusätzliche Hilfen (z. B. Bergungskosten, Rückholung aus dem Ausland).
Zusammenfassung
- Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung ist ein wichtiges soziales Netz – aber mit vielen Lücken.
- Niedrige Renten, erst ab 20 % MdE.
- Kein Schutz bei Freizeit- und Haushaltsunfällen.
- Keine Leistung aus der Rentenversicherung vor 60 Beitragsmonaten.
- Eltern sollten dringend prüfen, ob eine private Kinderunfallversicherung abgeschlossen wird, um ihr Kind auch in der Freizeit und bei geringerer Invalidität abzusichern.
Mein Rat
Schließen Sie eine private Unfallversicherung ab, die
✅ weltweit gilt,
✅ ab niedrigen Invaliditätsgraden leistet,
✅ und auch Kosten für Reha, Umbauten, kosmetische Eingriffe und Pflege übernimmt.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD










