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Niedrige Renten und Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung

Warum die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung oft nicht reicht – und was Eltern unbedingt wissen sollten

Niedrige Renten und Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung

Unfälle sind unvorhersehbar – und gerade Kinder sind besonders gefährdet. Etwa 9,8 Millionen Bundesbürger erleiden jedes Jahr einen Unfall, über 86 % davon im privaten Umfeld. Besonders alarmierend: Kinder sind oft nur teilweise abgesichert. Zwar greift die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung in bestimmten Fällen, doch ihre Leistungen sind oft niedrig – und die Voraussetzungen für eine Rente extrem streng.

Hier erklären wir, wie die gesetzliche Unfallversicherung funktioniert, wann Kinder Anspruch haben, welche Renten gezahlt werden – und warum eine private Unfallversicherung so wichtig ist.

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung (§ 2 SGB VII), die Beschäftigte, Kinder in Kita und Schule, Studenten sowie Auszubildende schützt. Sie zahlt nur bei Unfällen:

  • im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule,
  • auf dem direkten Hin- und Rückweg,
  • bei offiziellen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Ausflüge).

Alle anderen Unfälle – also etwa beim Spielen zu Hause, im Sportverein oder im Urlaub – sind nicht abgesichert.Das betrifft ca. 82 % aller Kinderunfälle.

Wann besteht Anspruch auf eine Unfallrente?

Wichtig: Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung zahlt erst ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eine Rente (§ 56 SGB VII). Das bedeutet:

  • leichte Verletzungen (z. B. gebrochener Arm, Prellungen) → keine Rente,
  • schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden → evtl. Rente, aber nur, wenn 20 % MdE erreicht sind.

Definition MdE:

MdE bedeutet, um wie viel die Erwerbsfähigkeit im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen eingeschränkt ist. Ein Kind mit z. B. einer bleibenden Lähmung eines Beins kann eine MdE von 30–40 % erreichen.

Wie hoch sind die gesetzlichen Renten?

Die Renten richten sich nach der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Für 2025 beträgt diese 44.940 €.

Hier ein Überblick der monatlichen Renten bei 100 % Invalidität:

bis 6 Jahre: 624,17 €
7–14 Jahre: 832,14 €
15–17 Jahre: 998,67 €
ab 18 Jahren: 1.498 €

Bei geringerer Invalidität reduziert sich die Rente:

80 % Invalidität → 80 % der genannten Beträge,
60 % Invalidität → 60 %,
40 % Invalidität → 40 %,
20 % Invalidität → 20 %.

Beispiele aus der Praxis

  1. Kindergartenkind (4 Jahre), schwere Hirnverletzung, MdE 60 % → 374,50 € monatlich
    - Unfall in Kita, Rollsturz, dauerhafte Schäden.
    - Anspruch: Rente ab 20 % MdE, hier 60 % → 374,50 €.

  2. Schülerin (12 Jahre), bleibende Gehbehinderung nach Schulunfall, MdE 80 % → 665,71 € monatlich
    - Unfall bei Schulausflug, dauerhafte Beinverletzung.
    - Anspruch: 80 % Invaliditätsrente.

  3. Azubi (17 Jahre), Querschnittlähmung nach Werkstattunfall, MdE 100 % → 998,67 € monatlich
    Anspruch: volle Unfallrente.

  4. Student (20 Jahre), Unfall bei Exkursion, MdE 40 % → 599,20 € monatlich
    - Anspruch: anteilige Rente.

Warum reicht das oft nicht?

Die Renten sind sehr niedrig und decken nur das absolute Minimum. Kosten für Umbauten, Spezialtherapien, Pflegekräfte oder Umschulungen bleiben unberücksichtigt. 

  • Noch härter:Kein Schutz in der Freizeit, obwohl die meisten Kinderunfälle dort passieren. 
  • Zudem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur nach 60 Beitragsmonaten (§ 50 SGB VI) – Kinder und Jugendliche sind hier leer ausgegangen.

Gesetzliche Grundlagen

SGB VII: Sozialgesetzbuch VII – gesetzliche Unfallversicherung

  • 56 SGB VII: Rentenzahlung ab 20 % MdE
  • 18 SGB IV: Definition der Bezugsgröße (2025 = 44.940 €)
  • 50 SGB VI: Wartezeit für gesetzliche Erwerbsminderungsrente (60 Monate)

Warum ist eine private Unfallversicherung so wichtig?

Eine private Kinderunfallversicherung bietet:

  • Schutz rund um die Uhr, weltweit,
  • Leistung schon ab 1 % Invalidität,
  • hohe Einmalzahlungen oder Unfallrenten,
  • Kostenübernahme für Umbauten, Reha, kosmetische Operationen,
  • zusätzliche Hilfen (z. B. Bergungskosten, Rückholung aus dem Ausland).

Zusammenfassung

  • Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung ist ein wichtiges soziales Netz – aber mit vielen Lücken.
  • Niedrige Renten, erst ab 20 % MdE.
  • Kein Schutz bei Freizeit- und Haushaltsunfällen.
  • Keine Leistung aus der Rentenversicherung vor 60 Beitragsmonaten.
  • Eltern sollten dringend prüfen, ob eine private Kinderunfallversicherung abgeschlossen wird, um ihr Kind auch in der Freizeit und bei geringerer Invalidität abzusichern.

Mein Rat

Schließen Sie eine private Unfallversicherung ab, die
✅ weltweit gilt,
✅ ab niedrigen Invaliditätsgraden leistet,
✅ und auch Kosten für Reha, Umbauten, kosmetische Eingriffe und Pflege übernimmt.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder, Schüler, Studenten und Azubis – und warum eine private Unfallversicherung oft unverzichtbar ist

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie schützt Kinder und Jugendliche in bestimmten Lebensbereichen – doch der Schutz hat deutliche Lücken. Immer mehr Eltern fragen sich: Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für mein Kind aus, oder brauche ich zusätzlich eine private Kinderunfallversicherung?

In diesem Artikel beleuchten wir den gesetzlichen Schutz für Kindergartenkinder, Schulkinder, Auszubildende und Studenten, zeigen auf, welche Ansprüche bestehen, wo die Grenzen liegen und warum eine private Unfallversicherung oft eine unverzichtbare Ergänzung ist.


Gesetzliche Unfallversicherung: Grundlagen und gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie schützt insbesondere:

  • Arbeitnehmer,
  • Kinder in Kindergärten und Schulen,
  • Studenten,
  • Auszubildende,
  • Menschen bei ehrenamtlicher Tätigkeit.

Nach § 2 SGB VII sind Kinder während des Besuchs von Kindertageseinrichtungen und Schulen gesetzlich unfallversichert. Auch der direkte Weg zu und von diesen Einrichtungen ist abgesichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).


Wer ist versichert?

  1. Kinder im Kindergarten:
    Versichert während der Betreuungszeit, bei Veranstaltungen der Kita und auf dem direkten Hin- und Rückweg.
  2. Schulkinder:
    Versichert während des Unterrichts, in den Pausen, bei Klassenfahrten, Ausflügen und auf dem Schulweg.
  3. Studenten:
    Versichert bei offiziellen Veranstaltungen der Hochschule, Praktika, Exkursionen, Bibliotheksnutzung, Sportveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg.
  4. Auszubildende:
    Versichert während der Ausbildungszeit, bei Berufsschulbesuchen, Betriebsausflügen und auf dem direkten Arbeitsweg.

Welche Ansprüche bestehen?

Bei einem Versicherungsfall können folgende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beansprucht werden:

  • Heilbehandlungskosten (z. B. Krankenhaus, Reha, Physiotherapie)
  • Verletztengeld (Ersatz für Verdienstausfall, bei Kindern oft irrelevant)
  • Pflegegeld
  • Teilhabeleistungen (z. B. Umbauten, Hilfsmittel)
  • Rentenzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrente bei Todesfällen

Wichtige Einschränkung:

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn der Unfall „infolge einer versicherten Tätigkeit“ passiert, also bei einem inneren Zusammenhang mit Kita, Schule, Studium, Ausbildung oder auf dem direkten Hin- und Rückweg.


Warum ist die gesetzliche Unfallversicherung lückenhaft?

Der Schutz endet oft genau dort, wo Kinder den Großteil ihrer Zeit verbringen:

  • zu Hause,
  • in der Freizeit,
  • beim Sportverein,
  • auf Spielplätzen,
  • im Urlaub.

Beispiel: Ein Kind stürzt zu Hause beim Klettern auf dem Baum, bricht sich den Arm –kein gesetzlicher Unfallschutz. Ein Schüler verletzt sich beim Holen von Material für ein Schulreferat, wie im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 36/24, Urteil vom 27.03.2025) –kein Versicherungsschutz, weil private Vorbereitungstätigkeit.


Fallbeispiele aus der Praxis

1. Kindergartenkind verletzt sich beim Sturz von der Rutsche

  • Ursache: Unfall während der Betreuungszeit in der Kita.
  • Leistung: Übernahme der Heilbehandlungskosten, Reha-Maßnahmen.
  • Gesetz: § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII.

2. Schüler bricht sich den Arm bei der Klassenfahrt

  • Ursache: Sturz beim Wandern während einer Klassenfahrt.
  • Leistung: Heilbehandlung, eventuell Übergangs- oder Pflegegeld.
  • Gesetz: § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII.

3. Azubi verletzt sich bei der Arbeit mit einer Maschine

  • Ursache: Arbeitsunfall während der Ausbildung.
  • Leistung: Heilbehandlung, Verletztengeld, Reha, ggf. Unfallrente.
  • Gesetz: § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII.

4. Student stürzt in der Mensa und bricht sich das Bein

Wichtiger Hinweis:

Freizeitunfälle oder „private“ Unfälle (z. B. zuhause, beim Sport, im Urlaub) sind nicht abgesichert!


Urteile, die die Lücken zeigen

  1. LSG Sachsen-Anhalt, Az. L 6 U 36/24, 27.03.2025
    Ein Schüler verunglückte mit dem Moped beim Holen von Sonnenblumen für ein Referat. Das Gericht entschied, dass dies nicht unter den Versicherungsschutz fällt, weil es keine schulische Verpflichtung war.
  2. BSG, Az. B 2 U 16/20 R, 28.06.2022
    Ein Schüler war auf einem Umweg zur Schule unterwegs, um privat etwas zu erledigen. Das Gericht lehnte eine Leistung ab, weil der Schulweg unterbrochen war.
  3. BSG, Az. 2 RU 29/79, 31.03.1981
    Das Besorgen von Material für ein Schulprojekt ohne konkrete schulische Anordnung wurde nicht als versicherte Tätigkeit gewertet.

Warum eine private Unfallversicherung zu empfehlen ist

Eine private Kinderunfallversicherung deckt genau jene Bereiche ab, in denen die gesetzliche Versicherung nicht leistet:

  • Freizeit (z. B. Spielplatz, Sportverein)
  • Urlaub (Inland und Ausland)
  • Zuhause (z. B. Stürze, Verbrennungen)
  • Unfälle im Straßenverkehr außerhalb des Schulwegs

Wichtige Vorteile einer privaten Unfallversicherung

✅ Weltweiter Schutz, 24 Stunden am Tag
✅ Kapitalleistung bei Invalidität
✅ Unfallrente bei schwerer Beeinträchtigung
✅ Kostenübernahme für Umbauten, Reha, Hilfsmittel
✅ Leistungen bei Knochenbrüchen, kosmetischen Operationen

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


Gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Hausaufgaben nicht

Warum eine private Kinder-Unfallversicherung so wichtig ist – ein aktuelles Urteil zeigt die Grenzen der gesetzlichen Absicherung

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Hausaufgaben nicht

Viele Eltern verlassen sich darauf, dass ihre Kinder durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung umfassend geschützt sind. Schließlich sind Kinder während des Schulbesuchs, auf dem Schulweg oder bei schulischen Veranstaltungen gesetzlich versichert – oder?

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 36/24 vom 27.03.2025) zeigt jedoch, wie begrenzt dieser Schutz tatsächlich ist. Im konkreten Fall erlitt ein Schüler auf dem Weg zur Schule einen schweren Verkehrsunfall. Er war mit dem Moped unterwegs, um vor Unterrichtsbeginn Sonnenblumen für einen Vortrag zu besorgen. Der Unfall hatte dramatische Folgen: Schädel-Hirn-Trauma, Milzruptur, Beinbrüche. Die Familie wollte den Unfall als Schulunfall anerkennen lassen, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten – doch das Gericht lehnte ab.

Das Urteil im Überblick

Der Schüler plante einen Vortrag über Korbblütler und wollte dazu Anschauungsmaterial mitbringen, um eine bessere Note zu erhalten. Auf dem Weg, Sonnenblumen von einem nahegelegenen Feld zu pflücken, kam es zum Unfall. Der entscheidende Punkt: Die Schule hatte das Mitbringen von Anschauungsmaterial nicht ausdrücklich angeordnet. Es war dem Schüler freigestellt, ob er zusätzliche Materialien einsetzt.

Das Gericht entschied:

  • Es lag kein versicherter Schulweg vor, weil der Schüler bewusst einen Umweg gefahren war.
  • Die Tätigkeit (Sonnenblumen holen) war nicht „auf Veranlassung der Schule“ und fiel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung.
  • Hausaufgaben, Referatsvorbereitungen und ähnliche Tätigkeiten im privaten Bereich gehören in den elterlichen Verantwortungsbereich und sind nicht abgesichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Leistung daher ab – und das Gericht bestätigte diese Entscheidung.

Wichtige Leitsätze aus dem Urteil:

„Das Anfertigen einer Hausarbeit mit mündlicher Präsentation einschließlich des Besorgens von Anschauungsmaterial steht grundsätzlich nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung der Schüler.“

Das Urteil macht deutlich, wo die Grenzen der gesetzlichen Absicherung verlaufen und warum Eltern über eine private Kinderunfallversicherung nachdenken sollte

Gesetzliche Unfallversicherung: ein lückenhafter Schutz

Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung schützt Kinder während des Unterrichts, auf direktem Weg zur Schule oder bei offiziellen Schulveranstaltungen wie Ausflügen oder Klassenfahrten. Doch sobald Kinder privat unterwegs sind – beim Sport, auf dem Spielplatz, bei Freunden oder während der Hausaufgaben – endet dieser Schutz.

Viele Eltern sind überrascht, dass selbst schulbezogene Tätigkeiten wie Hausaufgaben, Referatsvorbereitungen oder das Besorgen von Material für ein Projekt nicht vom gesetzlichen Schutz umfasst sind. Dabei passieren gerade in der Freizeit die meisten Unfälle.

Ein paar Zahlen, die wachrütteln:

  • Rund 60 % aller Kinderunfälle geschehen in der Freizeit, zu Hause, beim Sport oder auf dem Spielplatz.
  • Nur etwa 10–15 % passieren in der Schule oder auf dem Schulweg.
  • Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung leistet nur in genau definierten Fällen – und selbst dann oft nur begrenzt.

Warum eine private Kinder-Unfallversicherung so wichtig ist

Eine private Unfallversicherung für Kinder bietet Schutz genau dort, wo die gesetzliche Versicherung endet. Sie begleitet Ihr Kind rund um die Uhr, weltweit und unabhängig davon, ob der Unfall in der Schule, zu Hause, beim Sport, im Urlaub oder bei Freunden passiert.

Hier sind die wichtigsten Vorteile:

✅ 24-Stunden-Schutz
Egal ob in der Schule, beim Fußball, beim Klettern, auf der Skipiste oder im Urlaub – die private Kinderunfallversicherung greift weltweit und rund um die Uhr.

✅ Absicherung bei Invalidität
Bleibende Schäden nach einem Unfall können Familien finanziell und emotional belasten. Eine private Unfallversicherung zahlt eine einmalige Invaliditätsleistung, die z. B. für Umbauten in der Wohnung, ein behindertengerechtes Fahrzeug oder eine Therapie genutzt werden kann.

✅ Sinnvolle Zusatzleistungen
Viele Tarife bieten zusätzliche Leistungen wie Unfallkrankenhaustagegeld, kosmetische Operationen nach Verletzungen, Reha-Kosten, Soforthilfe bei Knochenbrüchen oder Übergangsleistungen bei längerer Genesung.

✅ Finanzielle Sicherheit für die ganze Familie
Die Kosten für eine gute Kinderunfallversicherung sind überschaubar, bieten aber im Ernstfall enorme finanzielle Unterstützung.

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Das richtige Produkt wählen – wir helfen Ihnen dabei

Der Markt für private Kinderunfallversicherungen ist groß. Es gibt günstige Basistarife und umfassende Premiumlösungen. Nicht immer ist der teuerste oder günstigste Tarif der beste für Ihre Familie. Es gibt auch kein Preis-Leistungs-Verhältnis, denn dazu müsste der Versicherte die Rechtsfolgen und die Werthaltigkeit von Versicherungsklauseln kennen und diese gegenüberstellen können. Online-Programme können das nicht übernehmen, sondern liefern nur ein Indiz über die Höhe der möglichen Prämie. Als Versicherungsnehmer ist nicht erkennbar, ob sehr wichtige Klauseln richtig, falsch, unter- oder gar nicht bewertet wurde. Das ist ein großes Problem für den Kunden. Wir helfen Ihnen, die möglichst beste Kinder-Unfallversicherung zu finden. Wir bewerten mehr als 1.200 Qualitätsmerkmale pro Tarif und können aus dieser Sicht wesentlich mehr wertvolle Inhalte vergleichen. Ob günstiger Basisschutz oder Premiumtarif – wir vergleichen für Sie die Angebote führender Versicherer und beraten Sie individuell.

Fazit

Das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt ist ein Weckruf für alle Eltern. Es zeigt, dass die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung keine Allround-Absicherung ist. Hausaufgaben, Freizeitaktivitäten und Hobbys fallen in den privaten Verantwortungsbereich – und bleiben ohne zusätzlichen Schutz ungesichert.

Eine private Kinderunfallversicherung schließt diese Lücken zuverlässig. Sie schützt Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr, bietet finanzielle Sicherheit im Ernstfall und gibt Ihnen als Eltern ein gutes Gefühl.

Schützen Sie, was Ihnen am wichtigsten ist – Ihr Kind.


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