KiKo-Konzept, das Kinder Vorsorgekonzept
KiKo Kinder-Konzept:
Kinder besser versichern!
Der Schutzengel für Ihre
(Enkel-)Kinder und (Groß-)Eltern.
Zeckenbiss am Bein

Wichtige Erkenntnisse aus einem aktuellen Urteil: 
Was Versicherte über Fristen, Pflichten und Risiken wissen müssen!

Zeckenbiss am Bein

Eine private Unfallversicherung kann im Ernstfall eine wertvolle finanzielle Absicherung sein – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Ein aktuelles Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az.: 5 U 31/24) vom 05.02.2025 zeigt jedoch, dass viele Versicherte nicht genau wissen, welche Voraussetzungen sie selbst erfüllen müssen, um im Leistungsfall Anspruch auf Zahlungen zu haben.

Der Fall im Überblick

Ein Versicherter erlitt nach eigenen Angaben durch eine Borreliose-Infektion dauerhafte gesundheitliche Schäden. In seiner privaten Unfallversicherung war der „Ausbruch“ dieser Infektionskrankheit ausdrücklich als Unfallereignis anerkannt. Dennoch wurde seine Klage auf Auszahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung in Höhe von 100.000 Euro abgewiesen. Der Grund: Der Kläger konnte keine fristgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung vorlegen – ein zwingender Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Was bedeutet das für Versicherte?

Vorteile einer privaten Unfallversicherung:

  • Schutz bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall (z. B. Verlust von Gliedmaßen, Sinnesorganen oder durch Krankheiten wie Borreliose, wenn versichert)
  • Finanzielle Entlastung in schwierigen Lebensphasen
  • Anpassbare Leistungen mit Progression für schwere Invaliditätsgrade (z. B. 500 %).

Aber Vorsicht – hier lauern die Risiken:

  • Formale Anforderungen sind strikt: Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer gemeldet werden. Die Frist von 18 Monaten ist zu klein, wie empfehlen bis zu 36 Monate.
  • Der Versicherer ist nicht verpflichtet, selbst eine ärztliche Feststellung einzuholen – diese Aufgabe liegt beim Versicherten.
  • Auch wenn Ärzte sich weigern, ein Attest auszustellen, darf der Versicherer die Leistung verweigern – es liegt in der Verantwortung des Versicherten, eine Bestätigung einzufordern oder den Versicherer rechtzeitig zu informieren.

Fazit

Dieses Urteil verdeutlicht: Eine private Unfallversicherung ist nur so gut wie das Wissen über ihre Bedingungen. Wer sich auf sie verlässt, muss auch seine Mitwirkungspflichten kennen. Wer z. B. einen vermeintlich „formlosen“ Arztbrief für ausreichend hält, riskiert im Leistungsfall eine böse Überraschung. Daher gilt: Unbedingt Fristen einhalten, ärztliche Atteste frühzeitig einholen und genau prüfen, welche Unterlagen der Versicherer verlangt.

Unser Tipp:
Lassen Sie Ihre Unfallversicherung von Profis prüfen – kostenfrei und unverbindlich

Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung besitzen oder über einen Abschluss nachdenken, empfehlen wir dringend: Lassen Sie sich beraten – bevor Sie entscheiden! Ein alleiniger Abschluss ohne fachkundige Unterstützung birgt viele Fallstricke. Online-Vergleiche zeigen meist nur oberflächliche Tarifdaten und lassen wichtige Details wie Leistungsausschlüsse, Fristen, Formvorgaben oder individuelle Risikofaktoren außen vor. Dabei kommt es gerade auf diese Feinheiten an.

Wir nutzen ein eigenes Analyse- und Beratungstool, mit dem wir Ihnen genau zeigen können, welche Stärken und Schwächen ein bestehender oder geplanter Tarif hat. So erkennen wir und Sie auf einen Blick, ob Sie gut abgesichert sind oder ob wichtige Leistungen fehlen – ganz transparent und verständlich.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Es kostet Sie nichts, aber bringt Ihnen die Sicherheit, die richtige Entscheidung zu treffen.Es lohnt sich immer, uns zu fragen – Sie können nur gewinnen.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


Kind ist auf der Straße gestürzt

Schadenbeispiel Unfallversicherung:
Oberschenkelhalsbruch nach Stolpersturz am Silvestertag

Kind ist auf der Straße gestürzt

Schadentag: 31.12.2020

Feiern ist das eine, aber wenn man Silvester einen Unfall hat, ist der Start ins neue Jahr nicht besonders gut.  Was ist passiert, folgende Mitteilung haben wir erhalten:

Erste Information an uns am: 16.01.2021

"Hallo Herr Heidekamp,
erstmal ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 für Sie. Mein Jahr hat nicht so besonders begonnen. Nach einem Stolpersturz am 31.12.2020 habe ich mir eine Mediale Schenkelhalsfraktur rechts zugezogen. Am selben Tag habe ich eine Implantation einer
Totalendoprothese nicht zementiert rechts in domo erhalten. Ich befand mich vom 31.12.2020 bis zum 08.01.2021 im Krankenhaus Hedwigshöhe und werde am 18.01.2021 für 3 bis 4 Wochen eine Reha in der Brandenburgklinik antreten."

Wir haben die Schadenmeldung an den Versicherer weiter geleitet. 

1. Schadenregulierung: 25.02.2021

 Sehr geehrte Frau xxxx,

aufgrund der eingegangenen Unterlagen nehmen wir die folgende Leistungsabrechnung vor.

Krankenhaus-Tagegeld für die Zeit

vom 31.12.2020 bis 08.01.2021 = 9 Tage x 20,00 € = 180,00 €
vom 18.01.2021 bis 06.02.2021 = 20 Tage x 20,00 € = 400,00 €

Genesungsgeld

vom 1 . bis 29 . Tag zu 100,00 % = 29 Tage x 20,00 € = 580,00 €

Zwischensumme 1.160,00 €

Leistungsbetrag 1.160,00 €

Den Leistungsbetrag werden wir auf das angegebene Konto überweisen.

Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss darüber hinaus innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall eingetreten sein. Außerdem muss sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht sein.

Aufgrund eines Betreuungsgespräch Ende 2023 sind wir nochmals auf das Unfallthema zu sprechen gekommen und hatten den Mandanten über die Fristen hingewiesen.

2. Schadenregulierung: 11.01.2024

"Guten Tag,xxx,
wie Sie dem in Kopie beigefügten ärztlichen Gutachten entnehmen können, wird als Unfallfolge die dauernde Funktionsbeeinträchtigung des rechten Beins mit 3/20 eingeschätzt. Nach Nr. 7 der Klausel 4567 gilt bei vollständiger Funktionsunfähigkeit des betroffenen Körperteils ein Invaliditätsgrad von 80 %. Aufgrund der fest­ gestellten Teilbeeinträchtigung beläuft sich der Invaliditätsgrad auf 12,00 %.
Es ergibt sich folgende Leistungsabrechnung:
Invaliditäts-Versicherungssumme 50.000,00 €
Leistungsbetrag aus Invaliditätsgrad 12,00 % 6.000,00 €
Auszahlungsbetrag 6.000,00 €"

Schreiben der Mandanten:

"Mein Unfall vom 31.12.2020 (Oberschenkelhalsbruch nach Stolpersturz) ist abgeschlossen. Der Versicherer hat aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Januar 2024 gezahlt. Danke, dass Sie mich darauf hin gewiesen haben, das Formular "INVALIDITÄTS-Anmeldung...." vom behandelnden Arzt ausgefüllt an den Versicherer zurückzusenden."

Fazit:

Es ist immer wieder wichtig auf die Fristen zu achten. Sehr oft vergessen die Versicherten nach einer gewissen Genesung ihre Invaliditätsfeststellung anzumelden. Lange Fristen schützen besser vor Vergesslichkeit.


Kind hat einen Unfall mit einem E-Scooter

Schadenbeispiel einer Unfallversicherung:
Schulterbruch nach Kollision mit einem E-Scooter

Kind hat einen Unfall mit einem E-Scooter

Schadentag: 06.05.2022

Mitteilung des Versicherers nach der Schadenmeldung:

"Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre be­stehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss darüber hinaus innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Außerdem muss sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht sein."

 

Der VN versäumte jedoch die Anmeldung zur Invaliditätsfeststellung und war davon ausgegangen, das es keine Leistung gebe, da die Unfallfolgen sehr gut verheilt waren.

Invaliditäts-Anmeldung: 19.08.2024

"Guten Tag,xxxx,
wir bedanken uns für den zurückgereichten Vordruck "INVALIDITÄTS-ANMELDUNG ZUR PRIVATEN UNFALLVERSICHERUNG". Der Arzt bestätigt den Eintritt unfallbedingter Dauerfolgen innerhalb der bedingungsgemäßen Frist und empfiehlt eine Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt. Wir folgen dieser ärztlichen Empfehlung und haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, nach dessen Erhalt wir Sie unverzüglich unterrichten werden."

Schadenanerkennung: 08.10.2024

"Guten Tag, xxxx,
wie Sie dem in Kopie beigefügten ärztlichen Gutachten entnehmen können, wird als Unfallfolge die dauernde Funktionsbeeinträchtigung des rechten Arms mit 2/20 eingeschätzt. Nach Nr. 7 der Klausel 3464 der Invaliditätsversicherung gilt bei vollständiger Funktionsunfähigkeit des betroffenen Körperteils ein Invaliditätsgrad von 80 %. Aufgrund der fest­ gestellten Teilbeeinträchtigung beläuft sich der Invaliditätsgrad auf 8,00 %.
Es ergibt sich folgende Leistungsabrechnung: 

Invaliditäts-Versicherungssumme 50.000,00 €
Leistungsbetrag aus Invaliditätsgrad 8,00 % 4.000,00 €
Auszahlungsbetrag 4.000,00 €"

Fazit:

Die versicherte Person hatte zuvor die Anmeldung der Invalidität vergessen. Glücklicherweise konnte aufgrund einer verlängerten Frist die Anmeldung noch erfolgen. Aufgrund der sehr kleinen Invaliditätsgrundsumme und geringen Teilbeeinträchtigung wurde dennoch eine erfreuliche Invaliditätsleistung geleistet.


Mann liest Versicherungsbedingungen

Fristen in der Unfallversicherung – Worauf Sie im Leistungsfall achten müssen

Mann liest Versicherungsbedingungen

Ein Unfall kann schnell passieren – und oft bleibt die Sorge um die gesundheitliche Genesung zunächst im Vordergrund. Doch viele Versicherte übersehen dabei eine entscheidende Hürde: die Fristen für die Geltendmachung ihrer Invaliditätsleistung. Wer diese Fristen versäumt, verliert unter Umständen seinen Anspruch – selbst wenn der Unfall zweifellos zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt hat.

Welche Fristen gelten bei der Unfallversicherung?

In den meisten Unfallversicherungen gibt es zwei wichtige Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen:

Frist in dem die Invalidität eingetreten sein muss:

  • Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 bis 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
  • In nur sehr wenigen Tarifen ist eine Frist von 30 Monate enthalten.

Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität:

  • Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 12 bis 15 Monaten nach dem Unfallärztlich festgestellt und dokumentiert werden.
  • In vielen Tarifen gibt es eine Verlängerung dieser Frist, die bis zu 21 oder sogar 36 Monate betragen kann.

Frist zur Geltendmachung des Anspruchs bei der Versicherung:

  • Der Versicherte muss die Invaliditätsleistung spätestens innerhalb von 18 bis 21 Monaten nach dem Unfall bei der Versicherung schriftlich beantragen.
  • In einigen Tarifen gibt es eine Verlängerung dieser Frist, bis zu 36 Monate und sollte zwingend berücksichtigt werden.

Warum sind diese Fristen so entscheidend?

Die Fristen haben den Zweck, Spätschäden von frühzeitig erkennbaren Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Sie ermöglichen der Versicherung eine frühzeitige Prüfung, ob ein dauerhafter Gesundheitsschaden tatsächlich aus dem Unfall resultiert.

Wichtige Urteile zur Fristeinhaltung

Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt streng. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 12.02.2025, Az. 11 U 11/23), dass eine Versicherungsleistung ausgeschlossen ist, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung des Anspruchs verspätet erfolgt – selbst wenn die Invalidität unstrittig vorliegt.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 1. April 2015 – IV ZR 104/13) stellte klar: Die Frist zur ärztlichen Feststellung muss eingehalten werden, selbst wenn dem Versicherten kein Verschulden trifft.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wurde?

Versicherer berufen sich konsequent auf die versäumte Frist – und Gerichte bestätigen diese Praxis. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend über die Fristen informiert hat. Laut § 186 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist eine Belehrung in Textform erforderlich. Fehlt diese, kann sich der Versicherer nicht auf die Fristversäumnis berufen.

Praktische Tipps, um Fristen nicht zu verpassen

  • Direkt nach dem Unfall den Schaden melden – das sichert alle weiteren Ansprüche.
  • Einen Arzt konsultieren und schriftlich die Invaliditätsfeststellung einholen – bestenfalls mehrfach dokumentieren lassen.
  • Die Fristen in den Versicherungsbedingungen prüfen – falls unklar, sofort beim Versicherer nachfragen.
  • Beratung in Anspruch nehmen – Makler oder Anwälte können helfen, die Fristen im Blick zu behalten.

Fazit: Lange Fristen sichern den Anspruch

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherte oft die Invaliditätsfeststellung vergessen – und erst in einem Beratungsgespräch darauf hingewiesen werden. Wer Tarife mit langen Fristen wählt, hat größere Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. In vielen Fällen geht es um Beträge weit über 10.000 EUR. Deshalb gilt: Fristen einhalten – oder sich für Tarife mit großzügigen Fristen entscheiden!

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


Mann liest Versicherungsbedingungen

Kein Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen wegen Fristversäumnis

Mann liest Versicherungsbedingungen

Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12.02.2025 (Az.: 11 U 11/23)

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied am 12. Februar 2025 über die Berufung der J. Versicherung AG gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig. In dem Fall ging es um Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung. Die Klägerin forderte eine Invaliditätsentschädigung für ihren Ehemann, der infolge eines Leitersturzes eine Wirbelsäulenfraktur erlitt.

Sachverhalt

Nach dem Unfall am 21. Juni 2020 meldete die Klägerin den Schaden fristgerecht bei der Versicherung. Die Versicherung wies darauf hin, dass eine ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall erfolgen müsse. Erst im Juni 2022, also fast zwei Jahre nach dem Unfall, beantragte der Ehemann der Klägerin die Leistung und legte entsprechende ärztliche Unterlagen vor. Die Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung mit Verweis auf die nicht eingehaltene Frist.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Braunschweig gab der Versicherung Recht und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung:

  1. Versäumte Frist als Ausschlussgrund
    Die Versicherungsbedingungen verlangten, dass die Invalidität innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden muss. Da diese Frist überschritten wurde, besteht kein Anspruch auf die Leistung.

  2. Ausreichende Belehrung durch die Versicherung
    Die Klägerin argumentierte, dass die Versicherung nicht ausreichend über die Folgen einer Fristversäumung informiert habe. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine Belehrung über die Fristen ausreichend ist und es keiner zusätzlichen Aufklärung über den Anspruchsverlust bedarf.

  3. Keine Treuwidrigkeit der Versicherung
    Das Gericht sah kein treuwidriges Verhalten der Versicherung, da die Klägerin oder ihr Ehemann selbst dafür verantwortlich waren, die Fristen einzuhalten.

  4. Keine Ansprüche auf Rechtsanwaltskosten
    Die Klägerin konnte zudem keine Erstattung ihrer außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verlangen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer die Fristen in ihren Versicherungsverträgen genau beachten müssen. Eine verspätete Geltendmachung führt auch dann zum Verlust des Anspruchs, wenn die Invalidität unbestritten vorliegt. Zudem bestätigt das Gericht, dass eine Belehrung über Fristen ohne zusätzlichen Hinweis auf die Konsequenzen einer Fristversäumnis ausreichend ist. Die Revision wurde zugelassen, da die Frage der Belehrungspflicht umstritten ist und grundsätzliche Bedeutung hat.

Wir empfehlen ausschließlich Tarife mit großzügigen Fristen, da unsere Erfahrung zeigt, dass viele unserer Mandanten nur dadurch Leistungen aus ihrer Unfallversicherung erhalten konnten. Häufig melden wir den Schaden und weisen den Kunden auf die Fristen hin, doch nach der Genesungszeit wird die erforderliche Invaliditätsfeststellung schlicht vergessen.

Nicht selten wird dies erst in einem Betreuungsgespräch zufällig festgestellt – oft gerade noch rechtzeitig, um die Feststellung nachzuholen, manchmal kurz vor Ablauf der Frist. In vielen Fällen geht es dabei um beträchtliche Beträge, die weit über 10.000 EUR liegen.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


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