- Zugriffe: 759
Wichtige Erkenntnisse aus einem aktuellen Urteil:
Was Versicherte über Fristen, Pflichten und Risiken wissen müssen!

Eine private Unfallversicherung kann im Ernstfall eine wertvolle finanzielle Absicherung sein – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Ein aktuelles Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az.: 5 U 31/24) vom 05.02.2025 zeigt jedoch, dass viele Versicherte nicht genau wissen, welche Voraussetzungen sie selbst erfüllen müssen, um im Leistungsfall Anspruch auf Zahlungen zu haben.
Der Fall im Überblick
Ein Versicherter erlitt nach eigenen Angaben durch eine Borreliose-Infektion dauerhafte gesundheitliche Schäden. In seiner privaten Unfallversicherung war der „Ausbruch“ dieser Infektionskrankheit ausdrücklich als Unfallereignis anerkannt. Dennoch wurde seine Klage auf Auszahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung in Höhe von 100.000 Euro abgewiesen. Der Grund: Der Kläger konnte keine fristgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung vorlegen – ein zwingender Bestandteil der Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet das für Versicherte?
Vorteile einer privaten Unfallversicherung:
- Schutz bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall (z. B. Verlust von Gliedmaßen, Sinnesorganen oder durch Krankheiten wie Borreliose, wenn versichert)
- Finanzielle Entlastung in schwierigen Lebensphasen
- Anpassbare Leistungen mit Progression für schwere Invaliditätsgrade (z. B. 500 %).
Aber Vorsicht – hier lauern die Risiken:
- Formale Anforderungen sind strikt: Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall durch einen Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer gemeldet werden. Die Frist von 18 Monaten ist zu klein, wie empfehlen bis zu 36 Monate.
- Der Versicherer ist nicht verpflichtet, selbst eine ärztliche Feststellung einzuholen – diese Aufgabe liegt beim Versicherten.
- Auch wenn Ärzte sich weigern, ein Attest auszustellen, darf der Versicherer die Leistung verweigern – es liegt in der Verantwortung des Versicherten, eine Bestätigung einzufordern oder den Versicherer rechtzeitig zu informieren.
Fazit
Dieses Urteil verdeutlicht: Eine private Unfallversicherung ist nur so gut wie das Wissen über ihre Bedingungen. Wer sich auf sie verlässt, muss auch seine Mitwirkungspflichten kennen. Wer z. B. einen vermeintlich „formlosen“ Arztbrief für ausreichend hält, riskiert im Leistungsfall eine böse Überraschung. Daher gilt: Unbedingt Fristen einhalten, ärztliche Atteste frühzeitig einholen und genau prüfen, welche Unterlagen der Versicherer verlangt.
Unser Tipp:
Lassen Sie Ihre Unfallversicherung von Profis prüfen – kostenfrei und unverbindlich
Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung besitzen oder über einen Abschluss nachdenken, empfehlen wir dringend: Lassen Sie sich beraten – bevor Sie entscheiden! Ein alleiniger Abschluss ohne fachkundige Unterstützung birgt viele Fallstricke. Online-Vergleiche zeigen meist nur oberflächliche Tarifdaten und lassen wichtige Details wie Leistungsausschlüsse, Fristen, Formvorgaben oder individuelle Risikofaktoren außen vor. Dabei kommt es gerade auf diese Feinheiten an.
Wir nutzen ein eigenes Analyse- und Beratungstool, mit dem wir Ihnen genau zeigen können, welche Stärken und Schwächen ein bestehender oder geplanter Tarif hat. So erkennen wir und Sie auf einen Blick, ob Sie gut abgesichert sind oder ob wichtige Leistungen fehlen – ganz transparent und verständlich.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Es kostet Sie nichts, aber bringt Ihnen die Sicherheit, die richtige Entscheidung zu treffen.Es lohnt sich immer, uns zu fragen – Sie können nur gewinnen.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD












