KiKo-Konzept, das Kinder Vorsorgekonzept
KiKo Kinder-Konzept:
Kinder besser versichern!
Der Schutzengel für Ihre
(Enkel-)Kinder und (Groß-)Eltern.
Die beste private Haftpflichtversicherung für Familien

Warum wir auf Qualität statt auf den Preis setzen: Die beste private Haftpflichtversicherung für Familien

Bei der Auswahl einer privaten Haftpflichtversicherung geht es um weit mehr als nur den günstigsten Beitrag. Schäden können schnell in die Millionen gehen – und dann entscheidet nicht der gesparte Euro, sondern die Qualität des Versicherungsschutzes. Darum empfehlen wir nicht einfach den billigsten Tarif, sondern die beste Absicherung für Familien, bei der Leistungsstärke, Fairness und Sicherheit im Mittelpunkt stehen.

Unsere klare Empfehlung: Die Haftpflichtkasse. Warum? Weil sie seit über 125 Jahren mit hervorragenden Leistungen überzeugt – gerade wenn es um Familien geht.

Fünf gute Gründe, warum die Haftpflichtkasse für Familien und Großeltern die beste Wahl ist:

1. Top-Leistungen und Service seit über 125 Jahren

Die Haftpflichtkasse bietet seit über 125 Jahren nur Haftpflichtversicherungen an und seit dem Jahr 2000 eine Unfallversicherung und seit 2006 auch eine Hausratversicherung. Die Haftpflichtkasse bietet keine anderen Versicherungssparten an wie Kranken, oder Lebensversicherungen, Gebäude-, Rechtsschutz- Inhalts-, Kfz-Versicherungen etc. 

Die Haftpflichtkasse konzentriert sich also seit über 125 Jahren konsequent auf das, was sie am besten kann: Haftpflichtversicherungen und bleibt auf das Kerngeschäft klar fokussiert – auf leistungsstarken Schutz in der Haftpflichtabsicherung. Dieser klare Fokus bedeutet: maximale Kompetenz, keine Ablenkung, keine Kompromisse.

Sie werden selten Werbung der Haftpflichtkasse sehen – denn echte Qualität braucht keine großen Werbekampagnen. Sie zeigt sich im starken Leistungsversprechen und einem exzellenten Schadenservice.

Viele unserer Kunden hören zum ersten Mal von der Haftpflichtkasse – und sind nach einem Blick auf die Leistungen und Erfahrungen überzeugt: Besserer Schutz statt große Namen.

2. Die Best-Leistungs-Garantie – warum sie Familien optimal schützt

Ein besonderes Merkmal der Haftpflichtkasse ist die sogenannte Best-Leistungs-Garantie. Sie stellt sicher, dass Kunden immer den bestmöglichen Schutz am Markt genießen – unabhängig vom gewählten Tarif. Konkret bedeutet das: Sollte ein anderer Versicherer bei einem bestimmten Schaden in einem vergleichbaren Tarif leisten, obwohl dieser Schaden laut Bedingungen der Haftpflichtkasse nicht mitversichert wäre, übernimmt die Haftpflichtkasse dennoch die Leistung – und stellt damit die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt.

Für Familien bedeutet das maximale Sicherheit und faire Regulierung im Schadenfall. Man muss sich nicht durch unzählige Tarifdetails kämpfen oder ständig vergleichen, welcher Anbieter welche Ausnahme versichert. Die Haftpflichtkasse sagt ganz klar: Wenn ein anderer Versicherer in vergleichbarer Position zahlt, tun wir das auch.

Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Tarifen am Markt ist, dass die Haftpflichtkasse die Best-Leistungs-Garantie nicht nur verspricht, sondern auch aktiv lebt. Anders als bei den meisten Anbietern ist hier vertraglich geregelt, dass der Versicherer selbst proaktiv prüft, ob es auf dem Markt bessere Leistungen für einen konkreten Schadenfall gibt – und nicht der Kunde oder der Vermittler den Nachweis erbringen muss.
Denn was nützt eine Best-Leistungs-Garantie, wenn man als Versicherungsnehmer erst mühsam nachweisen muss, dass ein anderer Anbieter in einem vergleichbaren Tarif mehr leistet? Genau diesen Aufwand nimmt die Haftpflichtkasse ihren Kunden ab – und übernimmt die Verantwortung für die Prüfung selbst.

Dass dieses Versprechen nicht nur gut klingt, sondern auch tatsächlich eingehalten wird, haben wir bereits mehrfach erlebt. Die Haftpflichtkasse hat in der Praxis genau so gehandelt, wie es in den Bedingungen steht – zuverlässig, kundenorientiert und fair. Unsere Erfahrungen mit der Best-Leistungs-Garantie sind durchweg positiv.

Ein interessanter Punkt dabei: In vielen bekannten Ratings und Vergleichstests wird dieser entscheidende Aspekt nicht berücksichtigt. Dort wird lediglich geprüft, welche Leistungen laut Bedingungswerk explizit versichert sind – nicht jedoch, dass fehlende Merkmale durch die Best-Leistungs-Garantie faktisch dennoch abgedeckt sein können. Das führt dazu, dass die Haftpflichtkasse in solchen Tests oft unterschätzt wird – obwohl sie im tatsächlichen Leistungsfall deutlich mehr bietet als viele vermeintlich besser bewertete Anbieter.

3. Keine Leistungskürzung bei Gefälligkeitshandlungen

Helfen unter Freunden oder Nachbarn ist selbstverständlich – gut, wenn die Versicherung auch dann zahlt, wenn dabei ein Schaden passiert.

In der klassischen privaten Haftpflichtversicherung gilt: Wer unentgeltlich hilft, haftet in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das bedeutet, dass bei einfachen Missgeschicken – etwa beim Umzug oder bei kleineren Gefälligkeiten im Alltag – kein rechtlicher Haftungsanspruch besteht. Viele Versicherer lehnen in solchen Fällen die Schadensregulierung ab. Für den Helfer kann das unangenehme Folgen haben: Obwohl eigentlich versichert, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Moderne und leistungsstarke Haftpflichtversicherungen – wie etwa die der Haftpflichtkasse – gehen hier einen Schritt weiter. Sie schließen Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mit ein. Das bedeutet: Auch wenn rechtlich keine Verpflichtung zur Zahlung besteht, übernimmt der Versicherer freiwillig die Regulierung des Schadens.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden beim Blumengießen, beim Umzug oder bei anderen Alltagshilfen entsteht. So schützt dieser Einschluss nicht nur finanziell, sondern auch zwischenmenschlich – denn unangenehme Diskussionen mit Freunden oder Familie bleiben aus, und gute Beziehungen werden nicht durch solche Missgeschicke belastet.

4. Neuwert-Regelung

Ein besonderer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die sogenannte Neuwertregelung. In vielen herkömmlichen Policen wird im Schadenfall lediglich der Zeitwert eines beschädigten Gegenstands ersetzt – also der Wert abzüglich Alter, Abnutzung und Gebrauch. Das führt oft dazu, dass der Geschädigte mit einer deutlich geringeren Erstattung auskommen muss, als er zur Wiederbeschaffung benötigen würde. Die Haftpflichtkasse geht hier deutlich weiter: Sie ersetzt den Schaden zum Neuwert bis zu 5.000 EUR, sofern der Versicherungsnehmer es wünscht. Das bedeutet, dass im Fall eines Schadens nicht der aktuelle Restwert des Gegenstands zählt, sondern der Betrag, der heute notwendig wäre, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Für Versicherte bringt das ein deutliches Plus an finanzieller Sicherheit – gerade bei alltäglichen, aber teuren Dingen wie Smartphones, Laptops, Brillen oder Möbelstücken. Darüber hinaus vermeidet die Neuwertregelung oft lästige Diskussionen mit dem Versicherer oder mit dem Geschädigten, wenn es darum geht, wie viel ein beschädigter Gegenstand „noch wert“ war. Stattdessen wird der Schaden unkompliziert und fair reguliert – ganz im Sinne eines echten Ausgleichs. Die Neuwertregelung der Haftpflichtkasse zeigt damit einmal mehr: Im Fokus steht nicht der günstigste Preis, sondern ein rundum starker Schutz, der im Schadenfall wirklich hilft – verlässlich, großzügig und kundenfreundlich.

5. Schäden durch deliktsunfähige Enkelkinder am eigenem Eigentum der Großeltern

Warum sollten auch Großeltern eine Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse haben? Ein besonderer Zusatzbaustein der privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse betrifft Schäden, die durch noch nicht deliktsfähige Enkelkinder verursacht werden. Normalerweise sind Schäden an eigenen Sachen – also an Ihrem persönlichen Eigentum – in der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Die Haftpflichtkasse macht hier jedoch eine Ausnahme: Verursacht Ihr Enkelkind, das aufgrund seines Alters noch nicht deliktsfähig ist (z. B. unter 7 Jahren), einen Schaden an Ihrem Eigentum, so besteht Versicherungsschutz bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Schadenfall. Damit der Versicherer leistet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen darf kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegen. Zum anderen darf kein anderer Versicherer – etwa die private Haftpflichtversicherung der Eltern – oder ein Sozialversicherungsträger für den Schaden aufkommen. Erst wenn klar ist, dass kein Dritter zahlt, greift der Schutz der Haftpflichtkasse. Diese Regelung ist besonders wertvoll für Großeltern, die regelmäßig Zeit mit ihren Enkeln verbringen. Denn kleine Missgeschicke passieren schnell – und mit dieser Leistung zeigt die Haftpflichtkasse, dass sie auch in familiären Alltagssituationen großzügig und kundenfreundlich absichert.Lorem Ipsum ...

Wir empfehlen den Tarif "Einfach komplett".

Fazit:

Bei der Absicherung von Familien kommt es nicht auf den günstigsten Beitrag an, sondern auf den bestmöglichen Schutz in allen Lebenslagen. Die fünf oben genannten Beispiele zeigen nur einen kleinen Ausschnitt aus dem umfassenden Leistungsumfang der Haftpflichtkasse. Tatsächlich bietet der Tarif „einfach komplett“ weit mehr – mit vielen starken Leistungsdetails, die in klassischen Angeboten oft fehlen.

Gerade deshalb setzen wir bei der privaten Haftpflichtversicherung bewusst auf Qualität statt auf den billigsten Preis. Und genau diese Qualität liefert die Haftpflichtkasse: zuverlässig, familienfreundlich und mit einem Leistungsniveau, das im Alltag wirklich schützt.


Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften nicht automatisch – Aufsichtspflicht im rechtlichen Fokus

Eltern haften für ihre Kinder

Das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ findet sich zwar auf vielen Baustellen – es ist jedoch rechtlich irreführend. Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Eine Haftung der Eltern setzt einen Verstoß gegen ihre Aufsichtspflicht voraus (§ 832 BGB).

Was gilt als ausreichende Aufsicht?

Die Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht orientieren sich am Alter, der Entwicklung und dem bisherigen Verhalten des Kindes. Mit zunehmendem Alter wird vom Kind erwartet, dass es sich selbstständig und verantwortungsbewusst verhält.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Privathaftpflicht: Wichtiger Schutz mit Grenzen

Viele Eltern verlassen sich auf die Privathaftpflichtversicherung. Wichtig ist: Diese tritt nur dann ein, wenn eine rechtliche Haftung besteht. Ist das nicht der Fall – etwa bei nicht deliktfähigen Kindern –, zahlt auch die Versicherung nicht. Einige Versicherer bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, die auch für deliktunfähige Kinder greifen.

Fazit

Eltern haften nicht automatisch für Schäden durch ihre Kinder. Erst wenn eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht nachgewiesen wird, kommt eine Haftung in Betracht. Die Anforderungen an die Aufsicht nehmen mit dem Alter des Kindes ab – und damit auch das Haftungsrisiko der Eltern.


Kinderhaftung laut Gesetz

Haftung von Kindern bei Unfällen – Was das Gesetz sagt

Kinderhaftung laut Gesetz

Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, stellt sich häufig die Frage: Wer haftet eigentlich – das Kind, die Eltern oder gar niemand? Die Antwort hängt maßgeblich vom Alter des Kindes und der konkreten Situation ab. Der Gesetzgeber regelt die Haftung von Kindern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 828 BGB.

Haftung bis zum siebten Lebensjahr

Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften grundsätzlich nicht für Schäden – unabhängig davon, wie fahrlässig oder unachtsam sie sich verhalten haben (§ 828 Abs. 1 BGB). Ein sechsjähriges Kind, das z. B. ein Auto mit dem Fahrrad beschädigt, kann für den Schaden nicht haftbar gemacht werden.

Haftung im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr

Kinder zwischen sieben und zehn Jahren haften ebenfalls nicht für Schäden im Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB). Diese Regelung soll sie vor den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs schützen.

Beispielhafte Rechtsprechung:

Fazit

Die gesetzliche Haftungsregelung berücksichtigt das Alter und die Einsichtsfähigkeit des Kindes. Besonders im Straßenverkehr ist der Schutz junger Kinder ausgeprägt. Eine Haftung kommt erst dann in Betracht, wenn das Kind eine gewisse Einsichtsfähigkeit und ein Alter über zehn Jahren erreicht hat – oder wenn der Schaden außerhalb des Verkehrsraums entsteht.


Kind sitzt im Bad auf dem Fußboden voll Wasser.

Wenn Kinder Chaos anrichten:
Warum eine gute Haftpflicht-Versicherung unverzichtbar ist

Kind sitzt im Bad auf dem Fußboden voll Wasser.

Kinder sind voller Energie, Neugier und Tatendrang – eine wundervolle Kombination, die das Leben bereichert, aber auch manchmal zu unerwarteten Herausforderungen führen kann. Was passiert, wenn diese kindliche Entdeckerfreude unabsichtlich Schäden verursacht? Ein Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (26.04.2018, 4 U 15/18) zeigt, wie schnell aus einem harmlosen Kinderstreich ein erheblicher Schaden entstehen kann – und warum eine gute Haftpflichtversicherung für Eltern und Großeltern unverzichtbar ist.

Der Fall: Ein kleiner Junge, eine Toilette und ein großer Schaden

In dem verhandelten Fall sorgte ein dreijähriges Kind für einen Wasserschaden in einer Wohnung. Während die Mutter kurz eingeschlafen war, verstopfte der Junge die Toilette mit übermäßig viel Toilettenpapier. Kombiniert mit einem defekten Spülknopf lief unkontrolliert Wasser aus, das durch die Decke in die darunterliegende Wohnung tropfte. Die Folgen: erhebliche Reparaturkosten.

Die Versicherung des Hauses wollte die Haftpflichtversicherung der Eltern zur Verantwortung ziehen, doch das Gericht entschied, dass die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht verletzt hatte. Kinder in diesem Alter brauchen keine ständige Überwachung, insbesondere nicht in einer vertrauten Umgebung wie der eigenen Wohnung. Doch trotz dieses Urteils wird deutlich: Ein Schaden ist schnell passiert, und Eltern können nicht immer verhindern, dass ein Missgeschick finanzielle Folgen nach sich zieht.

Warum eine gute Haftpflichtversicherung so wichtig ist

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktsunfähig, das heißt, sie können rechtlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen sind es die Eltern, die im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden können. Selbst wenn, wie im vorliegenden Fall, keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, schützt eine Haftpflichtversicherung die Familie vor finanziellen Risiken.

Besonders sinnvoll sind Tarife, die auch deliktsunfähige Kinder absichern. Sie decken Schäden ab, die Kinder unbeabsichtigt verursachen, selbst wenn die Eltern keine Schuld trifft. So bleiben Eltern und Großeltern im Schadensfall ruhig und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Wohl ihrer Kinder.

Was kann ein Kind alles anrichten?

Der Düsseldorfer Fall zeigt nur ein Beispiel. Kinder können auch in anderen Situationen für überraschende Schäden sorgen:

  • Spielzeug in teuren Geräten: Ein kleiner Ball im Fernseher oder in der Waschmaschine kann großen Schaden verursachen.
  • Unachtsames Malen und Basteln: Die kreativ gestaltete Wand in der Mietwohnung ist für die Vermieter weniger erfreulich.
  • Pfützen-Abenteuer in der Nachbarschaft: Das Spiel mit dem Gartenschlauch endet im überfluteten Keller des Nachbarn.

Die Liste ist endlos – und genau hier kommt eine gute Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Fazit: Schutz für die ganze Familie

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Familien. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Belastungen, sondern gibt auch Sicherheit in der Erziehung. Denn Kinder sollen neugierig und frei die Welt entdecken können, ohne dass Eltern ständig Angst vor den Konsequenzen haben müssen.

Der Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf macht deutlich: Eine gute Absicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar. Lassen Sie sich beraten und sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie optimal geschützt ist – für ein Leben voller Entdeckungen, ohne Sorgen!


Fremde Drohne im Garten

Drohne im Anflug:
Wenn das Luftgewehr zur Verteidigung wird

Fremde Drohne im Garten

Ein Familienidyll im Garten, Kinderlachen und die Sonne scheint – alles könnte perfekt sein. Doch dann erscheint eine Drohne am Himmel. Was für manche ein technisches Spielzeug ist, wurde für eine Familie in Sachsen zum unerwarteten Eindringling. Ein kurioser Rechtsfall zeigt, wie schnell aus einer fliegenden Kamera ein juristisches Chaos werden kann.

Die Drohne und der Schuss

Im Sommer 2018 befand sich ein Mann mit seiner Familie auf seinem Grundstück, umgeben von hohen Hecken. Plötzlich bemerkte er eine Drohne über seinem Grundstück, die nicht nur den Luftraum durchkreuzte, sondern auch den Bewegungen seiner Frau folgte – inklusive Kamera. Die Kinder weinten, die Privatsphäre war gestört, und der Hausherr sah nur einen Ausweg: Er holte sein Luftgewehr und brachte die Drohne mit einem gezielten Schuss zu Boden.

Das Resultat: eine zerstörte Drohne im Wert von 1.500 Euro und ein empörter Drohnenpilot, der den Schützen wegen Sachbeschädigung anzeigte.

Das Urteil: Freispruch für den Schützen

Das Amtsgericht Riesa (Urteil vom 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19, Link zur externen Seite, öffnet in neuem Fenster) entschied zugunsten des Angeklagten. Die Begründung: Der Schuss war durch den sogenannten Defensivnotstand (§ 228 BGB, Link zur externen Seite, öffnet in neuem Fenster) gerechtfertigt. Der Drohnenflug verletzte nicht nur die Privatsphäre der Familie, sondern stellte auch eine unmittelbare Gefahr für das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Eigentumsrecht dar. Der Schütze hatte also das Recht, die Gefahr mit angemessenen Mitteln abzuwehren.

Besonders spannend: Die Drohne hätte ohne die ausdrückliche Zustimmung des Grundstückseigentümers gar nicht über dem Grundstück fliegen dürfen. Damit lag auch ein Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung vor.

Was lernen wir daraus?

Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie neue Technologien wie Drohnen alte Rechtsfragen aufwerfen. Was dürfen Drohnen, und wann ist der Einsatz rechtlich problematisch? Dieser Fall zeigt deutlich: Die Privatsphäre ist ein hohes Gut, und Eigentümer haben das Recht, ihr Grundstück vor ungebetenen Gästen – auch aus der Luft – zu schützen.

Fazit

Technische Spielereien wie Drohnen sind faszinierend, aber sie sollten mit Bedacht eingesetzt werden. Dieser Fall lehrt uns, dass auch das Fliegen klare Grenzen hat – und dass ein Luftgewehr in der Garage nicht nur als Staubfänger dient. Rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn Drohnenpiloten die Privatsphäre anderer respektieren. Andernfalls könnte der nächste Drohnenflug abrupt enden – und zwar auf einem Garagendach.

Was schützt?

Privathaftpflichtversicherung:

Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung prüft bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sorgfältig, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind – und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Gleichzeitig übernimmt sie im Fall berechtigter Ansprüche die Kosten für Gutachter, Sachverständige, Anwälte sowie eventuelle Gerichtsverfahren. Besonders wichtig ist, dass die Police auch bei speziellen Risiken greift und keine wesentlichen Leistungsausschlüsse enthält. Eine sehr gute Privathaftpflicht schützt zuverlässig – auch in weniger alltäglichen Schadenssituationen.

Rechtsschutzversicherung:

Möchten Sie als Geschädigter eigene Ansprüche geltend machen, benötigen Sie in der Regel eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen. Achten Sie dabei auf umfassende Bedingungen mit möglichst wenigen Leistungsausschlüssen – nur so sind Sie im Ernstfall gut abgesichert.


Am meisten gelesen:

Please publish modules in offcanvas position.