KiKo-Konzept, das Kinder Vorsorgekonzept
KiKo Kinder-Konzept:
Kinder besser versichern!
Der Schutzengel für Ihre
(Enkel-)Kinder und (Groß-)Eltern.
BU Mythos Bereicherungsverbot

Mythos Bereicherungsverbot: Was wirklich bei der BU gilt

BU Mythos Bereicherungsverbot

Warum Versicherte mehr als ihr Einkommen absichern dürfen – und das völlig legal

In der Welt der Versicherungen halten sich einige Mythen hartnäckig – selbst unter Fachleuten. Einer der häufigsten Irrtümer betrifft die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Immer wieder wird behauptet, dass es ein sogenanntes Bereicherungsverbot gäbe – also die Pflicht, wirtschaftlich „neutral“ zu bleiben und durch die Versicherungsleistung keinen finanziellen Vorteil zu erlangen. Doch diese Annahme ist falsch.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Schaden-, sondern eine Summenversicherung

Entscheidend für das Verständnis ist die Abgrenzung zwischen Schadenversicherung und Summenversicherung. In der Schadenversicherung – etwa bei der Hausrat- oder Kfz-Versicherung – darf die Entschädigung den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden nicht übersteigen. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Bereicherungsverbot, das sich sinngemäß aus § 75 VVG herleiten lässt. Ziel ist es, ungerechtfertigte Vorteile und damit Fehlanreize (Stichwort Moral Hazard) zu vermeiden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert jedoch anders. Sie ist eine klassische Summenversicherung: Die versicherte Leistung – also die BU-Rente – wird bei Eintritt des Leistungsfalls in vereinbarter Höhe gezahlt, unabhängig vom tatsächlichen Einkommensverlust. Juristisch erlaubt dies der Grundsatz der Vertragsfreiheit gemäß§ 1 VVG.

Mehrere BU-Verträge? Kein Problem.

Ein weiterer Irrglaube: Es sei nicht erlaubt, mehrere BU-Verträge gleichzeitig abzuschließen. Auch das ist unzutreffend. Weder das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch die höchstrichterliche Rechtsprechung enthalten ein Verbot der Mehrfachversicherung in der BU.

Versicherte dürfen also mehrere Policen parallel besitzen – zum Beispiel bei unterschiedlichen Gesellschaften – solange bei jedem Vertrag separat die Berufsunfähigkeit gemäß den jeweiligen Bedingungen nachgewiesen wird. Eine Anrechnung der Leistungen untereinander findet nicht statt. Die BU-Versicherung kennt kein gesetzliches oder vertragliches Leistungslimit auf Grundlage des vorherigen Einkommens.

Angemessenheitsprüfung: Nur beim Abschluss relevant

Zwar existiert kein Bereicherungsverbot im Leistungsfall, wohl aber eine sogenannte finanzielle Angemessenheitsprüfung – allerdings nur beim Abschluss des Vertrags. Damit prüfen Versicherer, ob die beantragte BU-Rente in Relation zum aktuellen Einkommen steht. Diese betriebswirtschaftlich motivierte Maßnahme soll verhindern, dass die versicherte Leistung so hoch ist, dass ein Anreiz zur Leistungserschleichung entstehen könnte.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro möchte eine BU-Rente von 2.500 Euro absichern. Die meisten Versicherer würden dies ablehnen oder auf eine angemessene Höhe reduzieren. Als Faustregel gelten etwa 60–70 % des Nettoeinkommens als finanziell vertretbar.

Besonders interessant: Für bestimmte Berufsgruppen wie Schüler, Studenten, Azubis oder Hausfrauen/-männer gelten Sonderregelungen. Diese können auch ohne Einkommen BU-Renten bis zu 1.000 oder sogar 2.500 Euro absichern – je nach Anbieter.

Was passiert bei Einkommensänderung nach Vertragsabschluss?

Nach Vertragsabschluss ist das ursprüngliche Einkommen für die Leistung irrelevant. Wer später etwa durch Teilzeit, Elternzeit oder berufliche Umorientierung weniger verdient, muss dies nicht dem Versicherer melden – sofern im Vertrag keine explizite Obliegenheit zur Einkommensmeldung enthalten ist.

§ 28 VVG regelt vertragliche Obliegenheiten. Fehlt eine solche, hat eine nicht gemeldete Einkommensänderung keine rechtlichen Konsequenzen.

Auch bei dynamischen Erhöhungen der BU-Rente (z. B. durch jährliche Anpassungsklauseln) besteht keine Pflicht zur Mitteilung, selbst wenn die versicherte BU-Rente das aktuelle Einkommen deutlich übersteigt – es sei denn, der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor.

BU-Leistung trotz Teilzeit oder Wiedereinstieg? Ja – in voller Höhe.

Viele glauben, dass sie ihre BU-Rente verlieren, sobald sie wieder arbeiten. Das stimmt so pauschal nicht. Maßgeblich ist, ob weiterhin mindestens 50 % Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt – und das wird in der Regel an der Arbeitszeit und nicht nur am Einkommen bemessen.

Beispiel:
Eine Versicherte arbeitete vor Eintritt der BU 40 Stunden pro Woche bei 3.000 Euro Nettoeinkommen. Zwei Jahre später kehrt sie in Teilzeit zurück und arbeitet 20 Stunden wöchentlich bei 1.600 Euro Verdienst. Obwohl ihr Einkommen mehr als 50 % des früheren beträgt, liegt die Arbeitszeit bei exakt 50 %. In diesem Fall kann die volle BU-Rente weiterfließen.

BU-Rente und gesetzliche Erwerbsminderungsrente – einander ergänzend

Die private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§§ 43 ff. SGB VI) angerechnet. Beide Leistungen beruhen auf unabhängigen Systemen. Wer die Voraussetzungen für beide erfüllt, kann sie auch gleichzeitig und in voller Höhe beziehen.

Fazit: Mehr Wissen – mehr Sicherheit

Die Annahme eines Bereicherungsverbots in der BU ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Die BU ist eine Summenversicherung, deren Leistungen nicht an das konkrete Einkommen gekoppelt sind. Weder die Anzahl der Verträge noch die Höhe der vereinbarten Renten unterliegen gesetzlichen Beschränkungen – solange bei jedem Vertrag die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Praxistipp für Versicherte:

Wer seine BU-Police strategisch plant und die vertraglichen Rahmenbedingungen kennt, kann sich mit mehreren Verträgen flexibel und bedarfsgerecht absichern – ohne Angst vor Leistungskürzungen oder versteckten Fallstricken. Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen rund um die BU-Absicherung.

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


BU-Vorsorge für Schüler, Studenten und Auszubildende

Eine BU-Option ab Geburt oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Schüler, Studierende und Auszubildende.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, Studenten, Auszubildende oder ab Geburt eine BU-Option

Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) ist für Schüler, Studierende und Auszubildende von enormer Bedeutung, um sich gegen finanzielle Risiken im Falle einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Oft unbekannt ist, dass bereits auch ab Geburt eine sehr hohe Sicherheit für den zukünftigen Abschluss erfolgen kann, durch Abschluss einer BU-Option.

Warum ist eine BU-Versicherung so wichtig?

Ohne eine BU-Absicherung sind junge Menschen im Falle einer Berufsunfähigkeit auf staatliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente angewiesen, die aber fast nie gezahlt wird, weil die Leistungsvoraussetzungen für Schüler, Studenten und Auszubildende wie die gesetzliche Wartezeit nicht erfüllt sind. Selbst wenn ein Anspruch besteht, ist dieser von der Höhe her jedoch sehr gering und reicht meist nicht aus, um den gewohnten oder gewünschten Lebensstandard zu halten. Zudem unterscheidet sich der Leistungsanspruch zwischen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und einer BU-Versicherung und ist nicht miteinander vergleichbar. Eine private BU-Rente hingegen sichert das Einkommen durch eine frei gewählte feste Vertragssumme (z. B. monatlich 1.500 EUR) und schützt somit vor einem finanziellen Absturz.

Warum sollte eine BU-Versicherung frühzeitig abgeschlossen werden?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte möglichst früh abgeschlossen werden, um von geringeren Beiträgen zu profitieren. Insbesondere Schüler und Studenten können deutlich sparen, da sie oft nur einen Bruchteil dessen zahlen, was Berufstätige in risikoreichen Berufen entrichten müssen. Zusätzlich können Gesundheitsfragen zu einem Zeitpunkt beantwortet werden, an dem junge Menschen in der Regel gesünder sind, was zu günstigeren Konditionen führt. Die frühe Absicherung garantiert auch langfristigen Schutz vor Berufsunfähigkeit und sichert u. a. auch die Bildungsinvestition, indem sie finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit bietet. Die Statistiken zeigen, dass etwa jeder Vierte im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird, weshalb ein früher Versicherungsabschluss besonders wichtig ist. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass Studenten und Auszubildende in der Regel keine oder nur eine geringe gesetzliche Absicherung besitzen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht vergleichbar mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung und sollte stets in ausreichender Höhe abgesichert werden.

Welche Kostenvorteile gibt es für junge Leute?

Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Schüler und Studierende zahlen oft nur einen Bruchteil der Beiträge, die Berufstätige in riskanteren Berufen entrichten müssen. Besonders empfehlenswert können Startertarife sein, die je nach Anbieter nur ein Drittel der üblichen Kosten für den Startzeitraum betragen. Dadurch sind oft die Beiträge auch für die Eltern oder Großeltern tragbar, was besonders bei mehreren Kindern eine erhebliche Rolle spielen kann. Zudem bieten einige Tarife einen BG-Check (Berufsgruppencheck) an. So hatten wir bereits erlebt, dass durch die Prüfung der Berufsgruppe (von Schüler zum Studenten) die künftige Prämie um über 50 % nochmals gesunken ist und das unabhängig davon, welche künftigen Berufe oder Hobbys die versicherte Person betreibt. Ein frühzeitiger Abschluss fixiert diese niedrigen Beiträge für die gesamte Laufzeit der Versicherung.

Gibt es gesundheitliche Vorteile, die man nutzen kann?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung als Schüler, Student oder Auszubildender werden Gesundheitsfragen gestellt. Je jünger eine Person bei Abschluss einer BU-Versicherung ist, desto besser ist in der Regel ihr Gesundheitszustand. Krankheiten, die im späteren Lebensverlauf auftreten können, sind noch nicht vorhanden, was zu günstigeren Versicherungsbeiträgen und einer einfacheren Aufnahme in die Versicherung führt. Zudem sind jüngere Versicherte oft noch nicht von Ausschlusskriterien betroffen, die mit zunehmendem Alter häufiger werden. Wurde ein Antrag angenommen, dann haben spätere Erkrankungen oder Risikofaktoren keinen Einfluss mehr auf die Beiträge oder Leistungen. Eine Nachversicherungsgarantie und Dynamik ermöglicht zudem eine einfache Anpassung der Rente an den steigenden Bedarf im Laufe des Berufslebens.

Besteht überhaupt ein hohes Risiko berufsunfähig zu werden?

Studien zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens berufsunfähig zu werden, bei etwa 25 Prozent liegt, also ca. jeder Vierte. Ein früher Abschluss einer BU-Versicherung gewährleistet, dass dieser Schutz über einen langen Zeitraum besteht, unabhängig von künftigen gesundheitlichen Entwicklungen.

Was ist unter Sicherung der Bildungsinvestition zu verstehen?

Für Schüler, Studierende und Auszubildende stellt ihre Ausbildung eine erhebliche Investition in die Zukunft dar. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert diese Investition ab, indem sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Unterstützung bietet und somit die Möglichkeit eröffnet, alternative Bildungs- oder Berufswege bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit im letzten oder einem neuen Beruf neu zu beschreiten.

Engel Tipp 02 150x150p60Unser Kiko-Schutzengel-Tipp:

Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) möglichst früh ab, um von niedrigen Beiträgen und besseren Gesundheitskonditionen zu profitieren. Ein Startertarif kann besonders günstig für Schüler, Studenten oder Auszubildende sein. Ein BG-Check bietet künftig weitere Prämienersparnisse. Alle künftigen Risiken im Beruf oder Hobby sind automatisch zur gleichen Prämie mitversichert. Diese frühzeitige Absicherung bietet langfristigen Schutz und sichert das spätere Leben, auch finanziell, der Eltern und Großeltern. Die BU-Option für Kinder sollte ab Geburt bis max. bis zum 10. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ab dem 10. Lebensjahr gibt es bereits die Möglichkeit, eine richtige BU-Versicherung abzuschließen (ein Versicherer bietet es schon ab dem 6. Lebensjahr an).  Wir empfehlen nur Tarife, die laut eigenen Testergebnissen mindestens fünf von sechs Sternen erreichen. 

Bert Heidekamp
Autor, Versicherungsfachwirt- und Makler, Analyst, BDSF-Sachverständiger für biometrische Risiken, Gründer des QUALITÄTS AWARD


Unterkategorien

    Spinning loader

    Please publish modules in offcanvas position.