KiKo-Konzept, das Kinder Vorsorgekonzept
KiKo Kinder-Konzept:
Kinder besser versichern!
Der Schutzengel für Ihre
(Enkel-)Kinder und (Groß-)Eltern.
Großeltern haften auch für Ihre Enkelkinder

Kindervorsorge ist (Groß)Elternvorsorge:
Wenn die Großeltern auf einmal für die Pflege der Enkelkinder aufkommen müssen.

Wenn Großeltern für Ihre Enkelkinder haften

Im Oktober 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Großeltern auch dann zur Unterhaltszahlung für ihre pflegebedürftigen Enkelkinder verpflichtet sein können, wenn die Eltern der Kinder selbst über ein Einkommen verfügen aber nicht leistungsfähig sind.

Eltern und Großeltern können unterhaltsverpflichtet sein. Das bedeutet, dass nicht nur Kinder im Rahmen des Elternunterhalts verpflichtet sind, sondern auch umgekehrt. Dies ist in der Gesetzgebung verankert: § 1601 BGB regelt, wer unterhaltsverpflichtet sein kann. Demnach sind alle Verwandten in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren – also in beide Richtungen. Im Extremfall können somit auch Enkelkinder für ihre Großeltern oder umgekehrt unterhaltsverpflichtet sein. Dabei müssen jedoch die Freibeträge und die Leistungsfähigkeit beachtet werden.

Der Fall: Großeltern haften für pflegebedürftige Enkelkinder

In diesem Fall forderte der gesetzliche Träger über die Unterhaltsvorschusskasse vom Vater des Kindes die Rückzahlung von Kindesunterhalt für die erbrachten Leistungen im Zeitraum von Juni 2016 bis Dezember 2017 in Höhe von insgesamt 758,29 Euro. Der Vater, mittlerweile geschieden, hatte ein Nettoeinkommen von etwa 1.400 Euro und zahlte monatlich 100 Euro Unterhalt an die Kindesmutter. Die Großeltern des Kindes hingegen hatten zusammen monatliche Nettoeinkünfte von gut 2.200 Euro. Da der Vater finanziell nicht leistungsfähig war, wurden die Großeltern vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet. Die Begründung lautete, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihr minderjähriges Kind entfallen sei und gemäß§ 1601 BGB auch die Großeltern in gerader Linie unterhaltspflichtig sind.

Dieses Urteil hatte glücklicherweise nur geringe finanzielle Auswirkungen für den betreffenden Zeitraum. Doch im schlimmsten Fall kann eine Pflegebedürftigkeit viele Jahre, Jahrzehnte oder sogar lebenslang andauern.

Kinder können bereits zu günstigen Konditionen versichert werden, z.B. ab Pflegegrad 1-5 für etwa 15 bis 35 Euro pro Monat bei einer Versicherungssumme von über 1.500 Euro (PG 4, 5) im Monat. Allerdings sind nur wenige Tarife empfehlenswert. Wir haben dazu bereits mehrfach informiert und entsprechende QUALITÄTS-AWARDS zusammen mit der Zeitschrift Guter Rat ausgezeichnet (siehe auch award.versicherung). 

Quelle: BGH Beschluss vom 27. Oktober 2021 - XII ZB 123/21


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